Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Die Entscheidung über Hardware-Nachrüstungen bei Diesel-Fahrzeugen ist vertagt. Ein Treffen im Kanzleramt blieb ohne Ergebnis. Vielen vom VW Abgasskandal betroffenen Verbrauchern läuft allerdings die Zeit davon, da ihre Ansprüche gegen Volkswagen zum Jahresende verjähren.

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Für die geschädigten Käufer eines Fahrzeugs mit dem manipulierten Motor EA 189 von VW, Seat, Skoda oder Audi bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen durchzusetzen, weil immer mehr Gerichte in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Kunden sehen. Allerdings müssen die Forderungen jetzt auch geltend gemacht werden, weil die Ansprüche zum 31.12.2018 verjähren. „Wer jetzt abwartet, ob und in welchem Umfang Politik und Autobauer sich über eine Hardware-Nachrüstung für ältere Diesel-Fahrzeuge einigen können, steht am Ende möglichweise mit leeren Händen da, weil in der Zwischenzeit ihre Ansprüche verjähren. Das dürfte VW in die Karten spielen“, sagt Rechtsanwalt Hendrik Langeneke aus Bad Sassendorf.

Die Abgasmanipulationen sind im September 2015 in den USA aufgeflogen und bekannt geworden. Das bedeutet, dass die Ansprüche gegen VW drei Jahre später zum Jahresende 2018 verjähren. „Von dieser Verjährung sind aber nur die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 betroffen, bei dem die Abgasmanipulationen als erstes bekannt wurden. Das betrifft in erster Linie die Diesel-Fahrzeuge mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Litern. Bei vielen anderen Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen können Schadensersatzansprüche noch über den 31.12.2018 hinaus geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Langeneke.

Obwohl Diesel-Fahrzeuge durch den Abgasskandal erheblich an Wert verloren haben und Fahrverbote für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter drohen, haben viele betroffene Käufer bislang davon abgesehen, ihre Ansprüche gegen VW geltend zu machen. Dabei ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchaus lukrativ, da der Käufer dann den Kaufpreis zurückerhält und lediglich für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz zahlen muss.

Rechtsanwalt Langeneke ist Ansprechpartner im Abgasskandal und prüft im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Ihre Aussichten in einem juristischen Verfahren.

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