Schadensersatz ohne Nutzungsersatz im Abgasskandal – LG Gera 3 O 566/18

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Nach den Landgerichten Augsburg und Halle hat nun auch das LG Gera mit Urteil vom 16. April 2019 entschieden, dass ein durch den VW Abgasskandal geschĂ€digter KĂ€ufer Anspruch auf Schadensersatz hat, ohne sich eine NutzungsentschĂ€digung anrechnen lassen zu mĂŒssen (Az.: 3 O 566/18).

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„Es zeigt sich eine erfreuliche Entwicklung fĂŒr VW-Kunden im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte haben inzwischen entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Allerdings sprechen sie VW in der Regel den Anspruch auf einen Nutzungsersatz fĂŒr die gefahrenen Kilometer zu. Doch dieser Anspruch wackelt. Die Landgericht Gera hat entschieden, dass VW durch einen Nutzungsersatz einen unangemessenen Vorteil erhalte. In die gleiche Richtung gehen die Urteile der Landgerichte Augsburg und Halle. Das Landgericht NĂŒrnberg hat darĂŒber hinaus zu erkennen gegeben, dass es Nutzungsersatz nur fĂŒr den begrenzten Zeitraum von der Mitteilung des Herstellers, dass die Abgaswerte manipuliert wurden, bis zum TĂ€tigwerden des KĂ€ufers fĂŒr angemessen hĂ€lt. Vor und nach diesem Zeitpunkt handele es sich um aufgedrĂ€ngte Nutzungen, die beim Nutzungsersatz nicht zu berĂŒcksichtigen seien“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das LG Gera hatte ĂŒber die Klage eines KĂ€ufers zu entscheiden, der 2011 einen gebrauchten VW Caddy TDI gebraucht gekauft hatte. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, verbaut. Nach dem RĂŒckruf ließ der KlĂ€ger zwar das Software-Update aufspielen, verlangte spĂ€ter aber die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Gera entschied, dass der KlĂ€ger durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt wurde. Daher mĂŒsse VW den Caddy zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis in voller Höhe erstatten. Einen Anspruch auf einen Nutzungsersatz habe VW nicht. Eine Anrechnung der Nutzung wĂ€re ein Vorteil fĂŒr VW. Es widerspreche aber Treu und Glauben, dass derjenige, der einen anderen sittenwidrig schĂ€digt, durch die sittenwidrige SchĂ€digung daran verdient, und sei der Verdienst noch so gering, fĂŒhrte das LG Gera aus. Im BGB sei geregelt, dass gegen eine Forderung aus einer vorsĂ€tzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Aufrechnung nicht zulĂ€ssig ist. Diese gesetzliche Wertung legte nahe, dass auch bei sittenwidriger SchĂ€digung eine Verrechnung zu unterbleiben hat.

Als der KlĂ€ger den VW Caddy gekauft hatte, betrug der Kilometerstand knapp 10.000 Kilometer. Bis zum Tag der Verhandlung war der KlĂ€ger ca. 125.000 Kilometer mit dem Caddy gefahren. Einen Nutzungsersatz muss er dennoch nicht zahlen. „Es lohnt sich, SchadensersatzansprĂŒche gegen VW geltend zu machen und sich nicht nur mit einem Software-Update abspeisen zu lassen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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