Schadensersatz nach Schönheitsoperation in Tschechien – Das müssen Geschädigte wissen

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Schönheitsoperationen liegen im Trend. Jedes Jahr treffen so zahlreiche Menschen die Entscheidung, ihre Zähne verschönern zu lassen, das Volumen ihrer Lippen zu erhöhen, ungeliebtes Fett absaugen zu lassen oder den Busen zu vergrößern. Die damit verbundenen Eingriffe werden dabei jedoch keineswegs nur in Deutschland durchgeführt. So reisen beispielsweise jährlich zehntausende Menschen nach Tschechien, um die gewünschte Schönheits-OP dort durchführen zu lassen. In einer Privatklinik in Prag, die zu den größten des Landes gehört, lassen sich zum Beispiel jährlich aktuell rund 100.000 Patienten behandeln. Aus dem Ausland kommen von diesen ganze 40 Prozent.

Der ausschlaggebende Grund dafür besteht natürlich in den günstigen Preisen, die im osteuropäischen Ausland für die Eingriffe verlangt werden. Allerdings zeigt sich in einigen Fällen, dass es keine gute Idee darstellt, die Wahl des Operationsortes lediglich von den Kosten abhängig zu machen: Viele Patienten erleben nach dem Eingriff nämlich das böse Erwachen, wenn ihre Operation in Tschechien verpfuscht wurde: Schwulstige Narben, schwerwiegende Entzündungen, unästhetische Ergebnisse und unverhältnismäßig starke Schmerzen.

Geht es dann um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, zeigt sich schnell, dass das Recht in Tschechien ist nicht unbedingt patientenfreundlich gestaltet ist. Auf die Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts für die Durchsetzung der Interessen der Geschädigten, ist daher nicht zu verzichten.

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