Mehr als 80.000 Verbraucher haben sich nach Angaben der Bundesverbands der Verbraucherzentralen bereits der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, um ihre Rechte im Abgasskandal geltend zu machen.
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„Schadensersatzansprüche gegen VW im Dieselskandal drohen am Jahresende zu verjähren. Positiv ist, dass der Eintritt der Verjährung durch die Anmeldung gehemmt ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Dann allerdings beginnt für die Verbraucher die Zeit des Wartens, denn bis es im Musterverfahren zu einem rechtskräftigen Urteil kommt, können mehrere Jahre vergehen. Sollte dann festgestellt werden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig ist, muss der individuelle Schadensersatzanspruch immer noch individuell eingeklagt werden. Sollte das Urteil zu Gunsten von VW ausfallen, ist die Entscheidung für alle am Verfahren Beteiligten bindend.
„Wer rechtsschutzversichert ist, sollte daher überlegen, ob die Einzelklage nicht sinnvoller ist. Sie führt schneller zum Ziel und kann wesentlich besser auf den Einzelfall zugeschnitten werden. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen inzwischen, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Damit diese Ansprüche nicht verjähren, müssen sie bis Jahresende geltend gemacht werden. Noch ist Zeit, eine Klage rechtzeitig auf den Weg zu bringen.
Bei Verbrauchern, die sich sehr kurzfristig für eine Klage gegen VW entscheiden, kann auch noch der Weg über einen Güteantrag bei einer Gütestelle gewählt werden, um die Verjährung zu hemmen. Wer sich bereits zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, braucht die Verjährung seiner Ansprüche zunächst nicht zu befürchten. Zudem hat er immer noch die Möglichkeit, sich doch noch für eine Einzelklage zu entscheiden. Die Anmeldung kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung noch zurückgenommen werden.