Der Skandal um zurückgerufene und/oder noch nicht ausgelieferte oder von einer Zwangsstillegung betroffenen PKW-Modelle von VW, AUDI, SEAT, SKODA, AUDI und Porsche weitet sich aus, obwohl die Volkswagen AG sich seit September 2015 angeblich um die Aufdeckung des kompletten Skandals bemüht, gelangen immer wieder neue Details an die Öffentlichkeit, die eher befürchten lassen, dass hier strategisch zum Wohl der Marke die Wahrheit verschleiert wurde und wird. So wurde erst heute bekannt, dass VW noch 2015 eine Agentur in den USA damit beauftragt hat, die Unbedenklichkeit von Autoabgasen an Affen zu dokumentieren. Man kann verstehen, dass sich VW mit klebrigen Fingern an den „TDI“ krallt – es steht keine andere Motorentechnik zur Verfügung. Im Labyrinth möglicher Entwicklungspfade ist man seit Jahren in einer Sackgasse unterwegs und nähert sich dem Ende.
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Aktueller Höhepunkt: Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes werden Fahrverbote in deutschen Städten realistischer denn je.
Der EA189 war 7 lange Jahre alternativlos und konzernintern als Motor bekannt, der nicht ohne weiteres Zutun die immer strenger werdenden Abgasnormen der EU erfüllen konnte. Trotzdem wurde Ingenieurleistung eingebracht – aber nicht in die Motorentwicklung, sondern in die Manipulation von Abgaswerten. Mercedes hat übrigens mit den beiden vorherrschenden Motorvarianten das gleiche Problem. Auch hier wurde nicht wirklich intensiv an Alternativen gearbeitet.
Dann kam 2014 in alter VW-Tradition das neue Motorenmodell EA288 wieder als 4 Zylinder-Reihenmotor. Gleiches Konzept, nur „modular“, was dem ganzen einen etwas futuristischen Anspruch gab, aber im Grunde nicht wirklich etwas bedeutete. Schnell wurden schon im ersten Jahr Probleme mit dem EA288 von VW öffentlich gemacht – im Dezember 2018 gab es einen vom KBA quasi erzwungenen Auslieferungsstopp für den T6. Motorvarianten wie der 110 KW-Multivan mit 6-Gangschaltung wurden über Nacht komplett aus dem Angebot genommen.
Hier scheint es offensichtlich unmöglich, dem Motor Manieren beizubringen – Wohlgemerkt: Das Auto wird so seit Sommer 2015 produziert. Zehntausende Bullis sind mit diesem Motor – Schadstoffklasse 6 – unterwegs. Für die Alternative müssen Kunden über 20 Wochen Wartezeit in Kauf nehmen. Dem Audi A8 droht ein Zulassungstopp in der 4,2-Liter V8-Variante, weil es AUDI nicht gelingt die Fristen für die Vorlage der vom Kraftfahrtbundesamt geforderten Optimierungsmaßnahmen einzuhalten. Von all dem erfahren Opfer nur aus den Medien.
Betroffen vom Abgasskandal?
Die Frage nach der Betroffenheit des eigenen PKW beantwortet ein Händler wie folgt: „Sie sind nicht betroffen, weil durch das Update das Auto in exakt dem Zustand ist, wie es das Gesetz fordert: Machen Sie das Update und alles ist gut!“ Einige Rechtschutzversicherungen sehen das ähnlich. Wir wollen das Thema „Betroffenheit“ mal von der Sachebene herunterholen und auf die Befindlichkeit der Opfer herunterbrechen: „Schauen Sie auf’s Heck Ihres Autos: Steht da ein TDI und ist Ihr Auto nach 2008 gebaut, dann sind sie auch betroffen“. Betroffen heißt: Sie sind geschädigtes Opfer und haben Konsequenzen zu tragen.
Bislang galt der EA288 als Nachfolger des Schummel-Motors EA 189 noch als Saubermann der Szene und Krone deutscher Ingenieurskunst im Diesel-4-Zylinder-Segment. Spätestens aber nach den Problemen VWs mit dem T6 der Schadstoffklasse 6 ist auch dieser Motor und damit die gesamte aktuelle Dieselmotorenpalette von Volkswagen irgendwie betroffen. Die besten juristischen Aussichten haben TDI der Baujahre 2008 bis 2014 der Schadstoffklassen kleiner als 6 und alle Modelle der Konzernfamilie, die einen V8 oder V6 TDI mit Schadstoffklasse 6 verbaut haben (etwa seit 2014). Insgesamt dürften davon weit über 3 Millionen Autos allein in Deutschland betroffen sein. VW spricht von 9 Millionen Fahrzeugen weltweit.
Jede Betroffenheit endet mal: Der September 2015 gilt vielen Gerichten als der Moment der „Kenntnis“. Geht man aber mal davon aus, wann VW selbst die Opfer informiert hat und ob aus den Schreiben hervorgeht, dass ein Schaden entstanden ist, dann kann man von einem deutlich späteren Termin der Kenntnisnahme ausgehen. Im Extremfall kann der Besitzer eines 2008 zugelassenen Autos erst 2018 Kenntnis von einem entstandenen Schaden erhalten haben, z.B. wenn die Zulassung verweigert wird. Die VW-Schreiben zur Ruckrufaktion kamen per Post, ohne Einschreibebeleg. Manch einer entsorgt solche Werbe-Post ungesehen, auch ist die Tagesschau oder die ADAC-Zeitung keine Pflichtlektüre für Dieselbesitzer. Die Frage nach der Verjährung von Ansprüchen ist daher nicht wirklich einfach zu beantworten.
Grundsätzlich verjährt der Anspruch 3 Jahre nach Kenntnis des Mangels. Nach § 199 Abs. 1 Hs. 1 BGB wird der irgendwann im Jahr liegende Fristbeginn auf das Ende des entsprechenden Jahres verschoben. Daher gehen viele Händler- und Herstelleranwälte davon aus, dass die Verjährung zum Ende 2018 eintritt. Dies gilt aber nicht, wenn Betroffene nachvollziehbar darstellen können, dass sie erst später von ihrer Betroffenheit erfahren haben, oder Ereignisse eingetroffen sind, die den Ablauf der Verjährung hemmen.
Thema „Ansruchsgegner“: Wer ist schuld?
Juristisch ist die Sache klar: VW hat mit voller Betrugsabsicht Software nicht nur manipuliert, sondern wissentlich den Nachweis von grenzwertüberschreitenden Emissionen unmöglich gemacht. Es wurde bestehende Software nicht manipuliert, sondern manipulierende Software eingebaut. Die Marketingabteilung von Volkswagen legt hier immer Wert auf eine verharmlosende Wortwahl.
Rolle von VW dabei: Verantwortlicher Motorenentwickler für die Modelle mit dem EA 189 Motor, die aktuell mit 2,2 Millionen Fahrzeugen den Löwenanteil der vom Abgasskandal betroffenen Autos ausmacht.
Andere Motoren – andere Hersteller
Bei den V-Motoren steht die Betrugsabsicht zumindest im Raum, denn die Software erkennt die Prüfstand-Situation und sorgt für mehr Performance und Abgas, sobald der etwas sportlicher ambitionierte Fahrer im Realbetrieb unterwegs ist. Dies ist so offensichtlich, dass selbst Porsche gegen den Motorenlieferanten AUDI klagt. Besonders übel dabei unterwegs: Der A8 4,2 TDI, der sich mit einer zigfachen Überschreitung der Grenzwerte den Titel als „Dreckschleuder der Nation“ wirklich verdient hat. Das muss jemand gewollt, angeordnet und durchgeführt haben. Ein echtes Schuldbekenntnis gibt es hier aber nicht.
Schadensersatz im Abgasskandal
Da es sich bei dem EA189, den V6 und V8 Motoren sowie beim EA288 im T6 um offizielle Zwangsmaßnahmen des Kraftfahrtbundesamtes geht, können Eigentümer solcher Fahrzeuge zum einen die Erkenntnisse und Zwangslagen nicht ignorieren, zum anderen sind sie von den Folgen konkret betroffen. „TDI = betroffen“ – das ist leider die derzeit einzig denkbare Formel. Nach der Frage der Betroffenheit wollen wir uns jetzt mit der Frage nach dem Schadensersatz befassen – hier zuerst mit der Variante:
„Ich möchte das Auto behalten, bzw. habe es bereits mit Schaden weiterverkauft“.
Um Schaden bemessen zu können muss man diese Folgen definieren. Da geht es zum einen um den merkantilen Schaden, also den Schaden, den das Fahrzeug in Bezug auf den allgemeinen Wertverlust nimmt. Darunter leidet der Gebrauchtwagenpreis. Die Differenz zum eigentlich erwarteten Preis muss sich der Hersteller der Motoren als Verantwortlicher anrechnen lassen. In den aktuellen Fällen also AUDI und VW.
Zum anderen geht es um den Wertverlust, den ein PKW durch die Rückrufaktionen erleidet: Leistungsverlust, Mehrverbrauch, höher Anfälligkeit, geringere Lebensdauer sowie die Einschränkung des Radius durch drohende Fahrverbote. Das Auto ist so wie durch die Rückrufaktion konfiguriert nicht bestellt worden. Daher entstehen durch die Rückrufaktion Mängel, für deren Beseitigung Händler und Hersteller verantwortlich sind. Viele Rechtsanwälte gehen davon aus, dass diese Schäden nicht zu beheben sind, daher muss dem Händler auch nicht die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel abzustellen.
„Ich möchte das Auto zurückgeben!“
Hier entsteht eine völlig andere Situation: Den ein Opfer im Abgasskandal die Option zur Auswahl, ein Auto innerhalb von 2 Jahren zurückzugeben, wenn ein bestehender Mangel nicht abgestellt werden kann. Autos, die älter als 2 Jahre sind gehen zurück zum Hersteller, wenn dieser in betrügerischer Absicht einen Schaden für den Käufer eines Autos in Kauf nimmt, bzw. für einen entstehenden Mangel verantwortlich gemacht werden kann.
Die Rückgabe erfolgt Zug um Zug gegen die Erstattung des Kaufpreises und der angemessenen Verzinsung dieser Summe seit Vertragsabschluss. Händler und Hersteller bringen in vielen Fällen den so genannten Nutzungsausgleich ins Spiel. Der soll den PKW-Eigentümer zwingen, einen Beitrag für die Nutzung des Autos zu leisten. Hier sind aber mittlerweile viele Gerichte der Meinung, dass Händlern und Herstellern keine Nutzungsentschädigung zusteht, wenn ein Auto ohne rechtlich gültige Zulassungsgenehmigung gefahren wurde.
Grundsätzlich: Ansprüche ergeben sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf durch das so genannte Kaufrecht gegenüber dem Verkäufer und auf Basis der Herstellerhaftung anschließend gegenüber VW und seinen Tochtermarken. In Bezug auf die Verfristung gibt es unterschiedlichste Vorstellungen und erheblich juristischen Klärungsbedarf. Nachfolgend einige rechtliche Beurteilungen von Anspruchsgrundlagen – immer wieder vermischt mit „Gesundem Menschenverstand“.
Der Widerrufsjoker
Wenn privat nutzende Autobesitzer über eine Autobank finanziert haben, können Sie das Auto in aller Regel zurückgeben gegen Erstattung der bezahlten Raten.
Die Update-Lüge
Beim vielzitierten Update wird die Software nicht aktualisiert, sondern komplett ausgetauscht. Es kommt zu einem komplett neuen Mapping der Motorsteuerung, die in den Konfiguratoren der Hersteller und in den Kaufverträgen genannten Verbrauchs- und Abgaswerte stimmen unter Umständen nicht mehr. Die für die Zulassungsgenehmigung relevanten Werte verändern sich.
Es wird quasi ein neues Bauteil verbaut, dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich dadurch auch die Gewährleistung um zwei Jahre verlängert werden müsste. VW nutzt hier äußerst wirksam den verniedlichenden Terminus, um sich dadurch aus der Verantwortung für Folgen einer Rückrufaktion zu nehmen.
Obwohl mit der Software ein entscheidender Motorbestandteil ausgetauscht wird, spricht der Lobbyist von einer „kleinen Sache“, die im Rahmen der Kundenzufriedenheit durchgeführt wird. Auf den Schreiben, mit denen VW zur Rückrufaktion einlädt steht quasi als Abteilungsbezeichnung „Verbraucherschutz“ – das ist kein Witz…
Folgeschäden durch den Abgasskandal
Durch verspätete Auslieferungen, Hardwareschäden (Stichwort Austausch AGR-Ventil), Mehrverbrauch, fehlende Mobilität, Ärger etc. ist ein erheblicher Schaden aufgelaufen.
In Summe steht Opfern des Dieselskandals ein Betrag von bis zu 20 % des Kaufpreises zu. Das ist einheitliche Meinung von Anwälten, die sich auf Verbraucherseite positioniert haben und mit Mandanten arbeiten, die das Auto gar nicht zurückgeben wollen, sondern nur ihren Schaden erstattet bekommen wollen.
Schadensersatz ist also das Ergebnis einer aufwändigen juristischen Prüfung und Berechnung.
Dazu stehen die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal gern zur Verfügung
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Am stärksten und unmittelbarsten vom Dieselabgasskandal betroffen sind die 10 Affen, die von VW in einen luftdicht abgeschlossenen Glaskasten gesperrt wurden. Sie mussten stundenlang eingeleitete Dieselabgase inhalieren. Auch Daimler und BMW waren an diesem unsäglichen Tierversuch beteiligt. Federführend ist VW.
Ja, man muss sich mal überlegen. Was sollte das Experiment überhaupt aussagen?? Möhte nicht wissen, was allein das gekostet hat…
Die Kosten sind von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend ist die Frage nach dem Zustand und dem Befinden der Affen.
Man hätte den Versuch an Matthias Müller,
Dieter Zetsche und dem BMW-Chef Harald Krüger durchführen sollen.