Schadenersatz nach Motorschaden

Schadensersatz Motorschaden Schadensersatz Motorschaden

Wer sich über einen Motorschaden an seinem Fahrzeug ärgert und vermutet, dass dieser aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen eines Dritten verursacht wurde, könnten möglicherweise Schadenersatzansprüche im Raum stehen. Da Schadenersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller oder Händler schwer durchzusetzen sind, gibt es hier erst einmal allgemeine Informationen. Die Möglichkeiten der betroffenen Opfer sind allerdings begrenzt, da Schadensverursacher in aller Regel keine Einigungsoptionen anbieten, solange nicht juristische Konsequenzen drohen.

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  1. Information: Informieren Sie sich im Netz, z.B. in einschlägigen Foren, in denen sich Diskussionsrunden vielleicht schon mit Ihrem Thema befassen.
  2. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen, die den Motorschaden betreffen. Dazu gehören Reparaturrechnungen, Gutachten, Fotos und jeglicher Schriftverkehr. Sollte eine Reparatur bereits durchgeführt worden sein, müssen unbedingt alle beschädigten Teile aufbewahrt werden, damit ein Gutachter den Schaden und seine Auslöser auch im Nachhinein noch untersuchen kann.
  3. Beweise: Sie müssen nachweisen können, dass der Motorschaden auf das Fehlverhalten eines anderen zurückzuführen ist. Dies könnte beispielsweise ein fehlerhaft durchgeführter Service oder ein Produktfehler sein. Fehler – so offensichtlich sie auch sein mögen, müssen gerichtsfest dokumentiert werden.
  4. Haftung klären: Stellen Sie  fest, wer für den Motorschaden haftbar gemacht werden kann. Dies könnte der Hersteller, eine Werkstatt oder ein anderer Fahrer sein. Dies ist auch abhängig vom Alter des Fahrzeugs. Sind z.B. Autos älter als 10 Jahre, dann scheidet der Hersteller aus und kann im Rahmen der Herstellerhaftung nicht mehr belangt werden.
  5. Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt, um rechtlichen Optionen zu besprechen. Ein Anwalt kann helfen, die Haftung zu klären und Schritte einzuleiten, um Schadenersatz zu fordern. Allerdings: Setzen Sie auf Fach-Juristen, die sich bereits im Thema Expertise erarbeitet haben. So gilt www.oeltod-anwalt.de als Fachmann für Probleme mit VW Bullis der Generationen 5 und 6.
  6. Kommunikation: Setzen Sie die betreffende Partei über die Schäden in Kenntnis und teilen Sie mit, dass Sie Schadenersatzforderungen stellen werden, erst wenn ein außergerichtlicher Versuch abgelehnt wird, kann eine Klage folgen.

Mehr Infos auf www.kapitaler-motorschaden.de

 

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