Schadenersatz im Abgasskandal bei Mercedes V 250 – LG Stuttgart 20 O 271/20

Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einer Mercedes V-Klasse leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden (Az. 20 O 271/20).

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Der Kläger hatte einen Mercedes V 250 BT 4Matic im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Anschalteinrichtungen bei dem Fahrzeug geltend. Er behauptete, dass u.a. eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelug sowie ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kämen. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxidausstoß nur im Prüfmodus aber nicht im realen Straßenverkehr eingehalten werden.

Daimler machte geltend, dass das Fahrzeug die gesetzliche Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfzyklus einhalte. Welche Emissionswerte das Fahrzeug außerhalb des Testverfahrens aufweise, sei rechtlich unbeachtlich und kein Indiz für eine Abschalteinrichtung.

Mit dieser Argumentation kam Daimler beim Landgericht Stuttgart nicht durch. Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.  Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.

Grenzwerte für den Emissionsausstoß seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten, machte das LG Stuttgart deutlich. Durch die Nichteinhaltung der Grenzwerte habe die konkrete Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei daher mit dem Kauf des Fahrzeugs ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass die EG-Typengenehmigung gar nicht hätte erteilt werden dürfen und daher der Verlust der Zulassung gedroht habe. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden.

„Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile im Mercedes-Abgasskandal wächst weiter. Es bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Daimler geltend zu machen. Dies gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Das gilt auch für die vielfach verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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