Schadenersatz im Abgasskandal Audi Q7 – LG Kiel 4 O 281/20

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat im Abgasskandal Schadenersatz fĂŒr den KĂ€ufer eines Audi Q7 durchgesetzt. Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 2. Juli 2021 entschieden, dass Audi das Fahrzeug zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss (Az.: 4 O 281/20).

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Der KlĂ€ger hatte den Audi Q7 3.0 TDI zum Nettopreis von 58.400 Euro als Neuwagen gekauft und zum Teil ĂŒber ein Darlehen bei der Audi-Bank finanziert. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs EA 897 evo mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz.

Wie fĂŒr eine Reihe anderer Audi-Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23X6 auch fĂŒr den Q7 einen verpflichtenden RĂŒckruf an. Das KBA hatte bei dem Modell eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung bzw. unzulĂ€ssige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden musste.

Der KlĂ€ger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtungen geltend. Die Abgasreinigung funktioniere nur unter Bedingungen, wie sie auf dem PrĂŒfstand herrschen, allerdings nicht unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr.

Die Klage hatte Erfolg. Audi habe in dem Fahrzeug eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet und den KlĂ€ger dadurch vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt. Der KlĂ€ger habe daher Anspruch auf Schadenersatz gemĂ€ĂŸ § 826 BGB, entschied das Landgericht Kiel.

Das KBA habe festgestellt, dass in dem Modell eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Aufheizstrategie zum Einsatz komme. Der Stickoxid-Ausstoß des Fahrzeugs steige an, wenn diese Funktion abgeschaltet werde.

Audi habe den Motor mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung entwickelt, hergestellt und eingebaut. Die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung habe Audi im Genehmigungsverfahren gegenĂŒber den Behörden allerdings verschwiegen und nur deshalb eine Typengenehmigung fĂŒr die betroffenen Fahrzeuge erhalten, so das Gericht. Arglosigkeit und Vertrauen der AutokĂ€ufer seien so ausgenutzt worden, da ein KĂ€ufer darauf vertrauen dĂŒrfe, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. TatsĂ€chlich habe dem Fahrzeug aufgrund der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung aber der Verlust der Zulassung gedroht.

Nur aufgrund dieser arglistigen TÀuschung habe der KlÀger das Fahrzeug erworben. Es sei davon auszugehen, dass es bei Kenntnis der unzulÀssigen Abschalteirichtung nicht zu dem Kauf gekommen wÀre, so das LG Kiel. Dem KlÀger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Schaden lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen.

Der Kaufvertrag mĂŒsse daher rĂŒckabgewickelt werden, entscheid das Gericht. Gegen RĂŒckgabe seines Audi Q7 kann der KlĂ€ger die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung in Höhe von rund 11.100 Euro brutto fĂŒr die gefahrenen knapp 57.000 Kilometer verlangen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 47.300 Euro. Zudem ist der KlĂ€ger von den noch offenen 13 Monatsraten aus dem Darlehensvertrag freizustellen (insgesamt rund 8.400 Euro).

 

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