Schadenersatz für Audi A6 im Abgasskandal – LG Flensburg 2O 93/20

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat im Abgasskandal zum wiederholten Mal Schadenersatz gegen die Audi AG durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg hat mit Urteil vom 12. März 2021 entschieden, dass die Audi AG einen Audi A6 3,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 2 O 93/20).

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Der Kläger hatte den Audi A6 Avant mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 im Mai 2015 gekauft. 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf an, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell entfernt werden musste. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte 2020 aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage war weitgehend erfolgreich. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher müsse die Audi AG Schadenersatz leisten, entschied das LG Flensburg.

AdBlue-Zufuhr im Straßenverkehr reduziert

„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird. Im realen Straßenverkehr ist die AdBlue-Zufuhr hingegen erheblich reduziert, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Bei dieser Funktion handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser. Dabei stellte das Gericht klar, dass es für die Annahme einer Abschalteinrichtung ausreicht, wenn die Emissionsreduzierung im Straßenverkehr zwar nicht komplett abgeschaltet ist, aber nur noch „punktuell Wirkung entfaltet“.

„So verhält es sich bei der AdBlue-Zufuhr“, erklärt Rechtanwalt Dr. Gasser. Hier erkennt die Motorsteuerungssoftware, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann schaltet die Software vom Modus „Online-Betrieb“ für den Straßenkehr in den Modus „Speicherbetrieb“ für den Prüfstand um. In diesem Modus wird dann ausreichend AdBlue eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenverkehr schaltet der Modus um und die AdBlue-Zufuhr wird erheblich reduziert.

Rückruf durch das KBA

Hierbei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Flensburg. Dies werde auch schon daran deutlich, dass das KBA diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und deshalb den Rückruf angeordnet habe. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass die Einspritzung von AdBlue um 95 Prozent reduziert werde, sobald der AdBlue-Verbrauch über 1,3 Liter pro 1.000 Kilometer steigt, was im normalen Fahrbetrieb praktisch durchgängig der Fall sei, führte das Gericht weiter aus. Audi habe dies nicht widerlegt.

Audi habe ein Fahrzeug auf den Markt gebracht, dessen als fortschrittlich dargestellte Reduzierung der Abgaswerte durch AdBlue-Einspritzung außerhalb des Prüfstandes praktisch nicht zum Einsatz kommt. Käufern und dem Kraftfahrt-Bundesamt sei der Einsatz einer Abgasreduzierung vorgespiegelt worden, die im Normalbetrieb nicht stattfand.

Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Damit habe Audi den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi den Kaufpreis von rund 48.000 Euro ersetzen. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für die knapp 112.000 Kilometer, die der Kläger mit dem A6 gefahren ist, erhält er noch rund 30.000 Euro.

„Neben verschiedenen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Naumburg, Koblenz und Frankfurt Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Die Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen, sind weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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