Ein großer Teil von Touristen, die Anfang März noch in Tirol ihren Skiurlaub genossen haben, ist mit dem Corona-Virus infiziert – COVID-19 ist vielfach ausgebrochen, sogar zu Todesfällen ist es bereits gekommen. In Deutschland sind 3 Personen, die nachweislich in Ischgl infiziert wurden, mittlerweile verstorben. Es wird davon ausgegangen, dass Tourismus-Verantwortliche auf unterschiedlichsten Ebenen – von der Landesregierung zu Verbandsoffiziellen bis hin zum Hotelier – um Ansteckungsgefahren wussten, konkrete Warnhinweise ignorierten und viel zu spät die entscheidenden Maßnahmen ergriffen – aus Profitgier. Obwohl Mitarbeiter infiziert waren wurden sie aufgefordert, schnell heim zu fahren und so das Virus in die Welt zu tragen. Nun können Betroffene an einer Corona-Sammelklage teilnehmen und Schadensersatz von den Verantwortlichen in Ischgl fordern.
Es drohen Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe
Mittlerweile mehren sich die Stimmen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssten – und zwar in Form einer Sammelklage, die in dieser Form im österreichischen Rechtssystem verankert und möglich ist. Damit drohen den Verursachern der Ischgl-Krise nicht nur strafrechtliche Konsequenzen – sie werden sich auch mit Schadensersatzforderungen erkrankter Touristen auseinandersetzen müssen.
Das Kitzloch als Ausgangspunkt?
Infiziert hatten sich Menschen aus ganz Europa u.a. in der legendären Apres-Ski-Bar „Kitzloch“. Der „Ballermann der Alpen“ dürfte nun andere und eher traurige Berühmtheit erfahren. Die Website Kitzloch.at ist mittlerweile offline. Vor einem Monat, also Anfang März schrieb Google-User Uwe R. : „sehr nett, brechend voll!“
Viele Sammelkläger kommen aus Deutschland
Der österreichische Verbraucherschutzverband VSV hatte einen entsprechenden Aufruf gestartet und war selbst überrascht über den starken Zuspruch. Rund 400 Interessierte haben sich bereits gemeldet, darunter größtenteils deutsche Ski-Fahrer. Mittlerweile soll die zahl der Anmeldungen auf 2800 angestiegen sein.
Ganz Tirol steht seit dem 18. März unter Quarantäne. Maßnahmen wie diese kamen zu spät für einen 57-jährigen aus Mecklenburg, der an den Folgen von COVID-19 starb und sich mit großer Wahrscheinlichkeit in Ischgl angesteckt hatte.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Der VSV hat bereits Anzeige gegen Tirols Landeshauptmann Günther Blatter und weitere Verantwortliche aus der Region erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittel gegen 3 Personen.

Für eine Sammelklage ist es jetzt wichtig nachzuweisen, dass die Schließung der Skigebiete Ischgl und Paznauntal aus kommerziellen Gründen hinausgezögert wurde und wer dafür verantwortlich ist.
„Mittlerweile haben sich rund 4500 Menschen aus der ganzen Welt beim Verbraucherschutzverein Österreich (VSV) gemeldet“, so wird der Gründer und Obmann des Vereins, Peter Kolba, in den Medien zitiert. 75 Prozent der Meldungen kommen aus Deutschland.
Das deutsche ZDF hatte berichtet, dass bereits Ende Februar ein Corona-Fall in Ischgl aufgetaucht war. Der Hotelier hatte die Krankheit seines Mitarbeiters allerdings weder den offiziellen Stellen mitgeteilt noch die Kontaktpersonen informiert.
Schadensersatz für Ischgl-Infizierte
Die Schadenersatzsumme für die betroffenen Urlauber aus Ischgl, Galtür, St. Anton oder Sölden geht in die Millionen. Untere Grenze sind nach Meinung des klagenden Verbandes 5 Millionen Euro.
Dem klagenden Verbraucherschutzvereinkann man für 30 Euro beitreten und anschließend an der Sammelklage teilnehmen. Die Kosten sollen über einen Prozesskostenfinanzierer abgewickelt werden.