Soweit ist es jetzt schon: Die sächsische Justiz bittet im Abgasskandal aktive Rechtsanwälte um Hilfe, da sich die Geschäftsstellen der sächsischen Landgerichte vermutlich an der Grenze der Leistungsfähigkeit bewegen. Das Oberlandesgericht Dresden zieht zwar noch keine Reißleine, schildert aber in deutlichen Worten, dass die einzelnen Geschäftsstellen insbesondere mit dem Versand von Schriftsatz-Doppeln überfordert sind.
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Zum Verständnis: Das ist noch echte Handarbeit! Die Anträge und Erwiderungen einer Partei müssen immer in Papierform oder aufwändig gescannt auch an die Gegenseite versendet werden. Das bedeutet: Empfangen, Kopieren, Eintüten, Adressieren und Versenden – dies alles mit einem hohen Anspruch an Zuverlässigkeit, denn rechtliche Situationen können sich schnell verqueren, wenn die Gegenseite nicht rechtzeitig informiert wurde.
Vorschlag des OLG; Die mit Dieselskandal-Fällen befassten Kanzleien sollen Schriftsätze gleich nicht nur an das Gericht, sondern auch an die Gegenseite verschicken – verbunden mit einem entsprechenden Hinweis an die Geschäftsstelle des zuständigen Landgerichtes, dass dies auch wirklich geschehen ist. Laut OLG ist ein Versand von Anwalt zu Anwalt auf elektronoischem Wege zulässig.
Für Verbraucher und Verbraucheranwälte ist das ein zweischneidiges Schwert: Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung von Hartung Rechtsanwälte aus Mönchengladbach: „Natürlich wollen wir kooperativ sein und die Verwaltung unterstützen, andererseits sind die Verbraucher und deren Anwälte ja nicht für die derzeit untragbare Situation verantwortlich. Würde VW sich mit den Autobesitzern außergerichtlich einigen, statt von Anfang an verlorene Prozesse zu führen oder aussichtlose Berufungen einzulegen, dann könnte sich auch die sächsische Justiz wieder mit sinnvolleren Dingen befassen!“