Mit der Anmeldung der konkret geplanten technischen Maßnahmen an das Kraftfahrtbundesamt hat der Volkswagen Konzern die „heiße Phase“ der geplanten Rückrufaktionen eingeleitet. Vorerst geht es um die Modell mit EA189-Motoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum. Das KBA hat die Maßnahmen geprüft, gebilligt und die weitere Umsetzung angeordnet. Volkswagen will Anfang 2016 beginnen, erste Fahrzeuge in die Werkstätten zurück zu rufen. Dort bekommen die 1,2- und 2,0-Liter-Aggregate ein Software-Update mit einer Arbeitszeit von etwas einer halben Stunde. Zusätzlich erhalten die 1,6-Liter Motoren einen Luftmassenmesser als Strömungsgleichrichter. Diese etwas aufwändigere Aktion soll zum Abschluss der in mehreren Wellen geplanten Rückrufaktion stattfinden. Im dritten Quartal 2016 soll alles erledigt sein.
VW verspricht sogar eine Mobilitätsgarantie für die Zeit des Werkstattaufenthalts. Zitat aus der offiziellen Pressemitteilung: „Bei der Durchführung der technischen Maßnahmen ist das Ziel der Volkswagen AG, etwaige Nachteile für die Kunden, wie beispielsweise mögliche Mobilitätseinschränkungen, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sichert die Marke Volkswagen allen Kunden im Bedarfsfall eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität zu.
Die Volkswagen AG verzichtet ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Zuwarten entstehen Volkswagen-Kunden daher keine Nachteile. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Kunden die Durchführung der diesbezüglich erforderlichen technischen Maßnahme an ihrem Fahrzeug bis zum oben genannten Zeitpunkt abwarten können.“
Der Gewährleistungsverzicht gilt aktuell aber nur auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsrecht. Sonstige Ansprüche an den Händler aus dem Kaufrecht sind von diesem Einredeverzicht nicht betroffen.