Die Wahrscheinlichkeit, dass VW die vom Diesel-Skandal betroffenen Diesel-Modelle weltweit zurückruft war von Skandalbeginn eine eine denkbare Option zur Schadensbegrenzung, zumal auch die Politik mit Stimme von Verkehrsminister Dobrindt einen solchen Wiedergutmachungsbeitrag forderte. Volkswagen kommt um einen Rückruf aller Fahrzeuge nicht umhin und hat das auch angedeutet. VW könnte dadurch eine aufwändige juristische Aufarbeitung von Millionen von einzelnen Schadensersatzansprüchen entgegen, denn durch das sogenannte „Nachbessern“ werden die betroffenen Fahrzeuge auf die vom Kunden geforderten und bezahlten Status gebracht.
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Aktuell betroffen: Voraussichtlich alle Modelle von VW und der Tochterunternehmen , in denen Variationen des VW Turbodiesel-Motors EA189 mit 1,6 und 2 Liter Hubraum mit der Schadstoffklassifizierung 5 verbaut wurden
- 11 Millionen PKW weltweit
- 2,1 Millionen PKW in Europa
Tpen:
- VW Golf
- VW Jetta
- VW Passat
- Audi A1, A3, A4, A6, Q3, Q5
- Skoda Roomster, Octacia, Superb
VW steht umfangreicher juristischer Ärger mit hohen Schadensersatzansprüchen ins Haus
Eine ganz neue Situation entsteht, wenn VW den Dieselbesitzern von sich aus über den Rückruf hinaus Schadensersatz anbietet. Besitzer von VW-Diesel haben dann nicht mehr die Möglichkeit, auf Wiedergutmachung des Schadens zivilrechtlich zu klagen. Allerdings bleibt dann die Frage offen, wie hoch der durch den Kauf unter falschen Voraussetzungen entstandene Nutzungsschaden während des Besitzes des Wagens ist. Im Produkthaftungsrecht erfahrene Juristen gehen davon aus, dass VW bei den rund 12 Millionen aktuell betroffenen Fahrzeugen weltweit keine angemessene Schadensbegrenzung anbieten können wird. Auch nach einem Rückruf und einem Update der Software wird es Minderungsansprüche geben, die bis zur kompletten Erstattung des Fahrzeugpreises, bei Rückgabe und Anrechnung der bisherigen Nutzung gehen können.
Bei einer Nachbesserung steht VW auch Ärger seitens des deutschen Kraftfahrtbundesamtes ins Haus, denn es ist davon auszugehen, dass technische Veränderungen auch Leistung und Höchstgeschwindigkeit beeinflussen. Damit würde die Betriebsgenehmigung der Fahrzeuge ungültig und sie müssten eigentlich still gelegt werden.
Vollends kompliziert wird es bei der strafrechtlichen Relevanz das „Kausa Volkswagen“: VW hat erhebliche Umweltverschmutzungen in Kauf genommen, gesundheitliche Schäden provoziert und geltendes recht in verschiedenen Ländern missachtet. Vorhandene Unterlagen bezeugen Warnhinweise des Software-Herstellers Bosch. Für eine strafrechtliche Verfolgbarkeit muss nun ermittelt werden, wer bei VW von den Manipulationen wusste.
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