Rückrufaktion für AUDI Diesel – V6 2,7, 3,0 und 4,2 Liter TDI mit EA897 und EA 897 EVO/ Rückruf 23X6 – Auch Cayenne, Macan, Panamera und Touareg

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Rückrufaktion für AUDI Diesel

Mai 2020: Schadensersatz plus Zinsen ab Kauf für Q5-Besitzer
News vom 8. November 2019: Auch Euro 4 betroffen
23X6 – Weitere Rückrufe für AUDI-Sechszylinder
Hier alle Artikel zum AUDI Diesel finden

News vom 8. Mai 2018: Schummelsoftware „optimiert“ Adblue-Verbrauch in A6 und A7
News vom 13. November 2018: Erster Rückruf startet für 31.500 A6 und A7 am 14. November 2018

Dieselskandal
Aktuell sind die V6-Audis von mehreren offiziellen Rückrufaktionen betroffen: AUDI ruft im Februar 2019 auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes sämtliche Modelle mit dem aktuellen V6-Motor in einer ersten von weiteren folgenden Rückrufaktionen zurück. Betroffen sind alle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit der Abgasnorm 6. Zuvor war bereits der 4,2-Liter-Motor aus dem A8 beim KBA in Flensburg aufgelaufen. Anfang Juni 2019 kommt eine dritte Rückrufaktion als Zwangsmaßnahme des KAB für A6 und A7 dazu. Nach den neuesten Erkenntnissen des Kraftfahrtbundesamtes ist durch die Rückrufaktion für AUDI Diesel nun fast die komplette neue Dieselflotte aus dem Kreis der oberen Mittelklasse und der Oberklasse betroffen. Im November 2019 kommt dann die Hiobsbotschaft: Auch in der Euro 4-Schadstoffklasse sind 2,7 Liter-Sechszylinder betroffen, das KBA hat AUDI aufgefordert, rund 40.000 Autos in Deutschland zurückzurufen. Betroffen sind wahrscheinlich auch alle 3,0 und 4,2 Liter-Motoren, also auch in Porsche und Touareg. Es gibt weitere Rückrufaktionen. Die aktuelle Version – für 25.000 bislang verschont gebliebene 6-Zylinder-Varianten – ist im April 2020 angelaufen.

Das KBA hat AUDI die Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung und der Software zur AdbBlue-Reduktion nachgewiesen. Einmal wird dafür gesorgt, dass der Motor auf dem Rollen-Prüfstand weniger Stickoxyd produziert wie im Realbetrieb – praktisch das gleiche Prozedere, mit dem VW schon im September 2015 aufgeflogen ist – nur eine andere Technik. Warum AUDI noch im Januar 2018 glaubte, damit durchzukommen, entzieht sich jeder vernunftorientieren Einschätzung. Manipulation 2 sorgt dafür, dass zufriedene Kunden lange mit minimalem Adblue-Einsatz hinkommen. Der Motor wurde NACH der Aufdeckung des VW-Skandals verbaut, also im vollen Bewusstsein der Verantwortlichen, dass Manipulationen dieser Art nicht zulässig sind.

Weiterer AUDI Diesel Rückruf war zu erwarten

Der Motor ist auch in allen Porsche-Diesel-Modellen mit 6-Zylinder-Technik verbaut und im VW Touareg – auch hier gibt es aktuelle Rückruf-Aktionen. Ob hier ebenfalls der SCR-Katalysator betroffen ist, ist unklar.

127.000 Autos wurden bislang produziert. AUDI muss der Aufforderung nachkommen, bis zum 2. Februar eine angemessene Lösung zu präsentieren und die Organisation des Zwangsrückrufes zu organisieren. Für Kunden bedeutet dies, dass in anstehenden Verfahren um eine Rückgabe des Wagens ein offensichtlicher Betrugsverdacht im Raum steht. Zudem dürfen Eigentümer auf eine ordentliche Entschädigung hoffen, denn das gekaufte bzw. noch auszuliefernde Auto entspricht nach dem Umbau nicht mehr der Version, für die sich der Kunde entschieden hat. Die Rückrufaktion für AUDI Diesel wird wohl noch die Gerichte beschäftigen, denn Kunden haben jetzt einen berechtigten Anspruch auf Schadensersatz, da die Fahrzeuge offiziell mangelbehaftet sind und dieser Mangel kaum abgestellt werden kann. Problem: Die Maßnahmen die im Rahmen der Rückrufaktion stattfinden müssen, verändern das Auto in vielen Parametern, damit müssen sich Kunden nicht abfinden.

Nach dem Rückruf können Veränderungen anstehen, z.B. in Bezug auf Motorleistung, Verbrauch und Lebensdauer, aber auch in Bezug auf den erwartenden Wiederverkaufswert oder auf den zuverlässigen Betrieb der Abgasreinigung. So hatte es nach einem Software-Update bei anderen Modellen – z.B. beim VW T6 immer wieder Probleme mit dem AGR-Ventil gegeben. Es sind jetzt viele Frage zu klären. Eigentümer der betroffen PKW tragen sich am besten in die „IG AUDI 3 l & 4,2 l“ ein, die von verbraucherschutz.tv in Kooperation mit kompetenten Anwälten deutschlandweit geführt wird. Ziel ist es, relevante Informationen zeitnah zu den betroffenen zu transportieren, Neuigkeiten zu bewerten und daraus Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

KBA droht mit Zulassungsstopp

Die „Bild am Sonntag“ hat den aktuellen Dieselskandal rund um die Rückrufaktion AUDI Diesel am 21. Januar 2018 offen gemacht. Kann AUDI die notwendigen Maßnahmen nicht zeitnah entwickeln, dann droht wohl zusätzlich ein Zulassungsverbot, wie es z.B. auch für den aktuellen VW T6 mit PKW-Zulassung ausgesprochen wurde . Einen solchen Zulassungsstopp hat das KBA auch für den A8 mit 4,2 Liter-Diesel angekündigt . Hier liegt AUDI auch im Zeitplan der Entwicklungen zurück mit der Konsequenz, dass zumindest schon mal für den A6 ein Zulassungs und Auslieferungsstopp droht.

Vorheizsystem bringt Motor auf dem Prüfstand auf Temperatur

Dass AUDI nicht viel Zeit bleibt ist wohl auch Indiz dafür dass das KBA schon länger „dran“ ist, die News aber erst jetzt in den Fokus der Medien geriet. Es geht bei der verbotenen Einrichtung um die Strategie der Software, den Wagen im Rollenprüfstand-Modus intensiver vorzuheizen, damit schneller eine für die Abgasreinigung optimale Betriebstemperatur erreicht wird. Diese Temperatur wird im Alltagsbetrieb nicht oder nicht schnell genug erreicht, sodass deutlich mehr Stockoxid ausgestoßen wird. Die Schummelsoftware im A6 regelt den Adblue-Verbrauch so drastisch herunter, dass Audi-Fahrer nicht selbst auftanken müssen.

Rückrufaktion für AUDI Diesel alles andere als freiwillige Service-Maßnahme

AUDI führt eine kostenlose Serviceaktion an, in die auch die aktuell vom KBA erfassten Fahrzeuge einbezogen sind. Offenbar soll so der Eindruck entstehen, es handele sich grundsätzlich um eine freiwillige Optimierung im Rahmen eines funktionierenden Kundenservice. Mit freiwillig hat die aktuelle Rückrufaktion für AUDI Diesel aber ganz und gar nichts zu tun. Reagiert AUDI nicht zeitnah und den Erwartungen des KBA entsprechend, dann steht Ärger ins Haus – bis hin zur Zwangsstillegung betroffener PKW.

Hier Betroffenheit abfragen

Normalerweite kann man über die Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes die eigene Betroffenheit HIER abfragen. Die neueste Rückrufaktion ist hier aber noch nicht eingetragen (Stand Mai 2018). Gerne ermitteln wir die Betroffenheit für Mitglieder unserer Interessengemeinschaften. Letzten Endes geht es aber gar nicht mehr um Rückrufaktionen. Zahlreiche Landgerichte erkennen Manipulationen auch ohne Hinweis vom KBA

Die in der IG Dieselskandal zusammengeschlossenen Anwälte bitte zeitnah darum, sich in der Interessengemeinschaft zur Rückrufaktion AUDI Diesel einzutragen, damit möglichst schnell verwertbare Informationen zusammengetragen werden können. Mitgliedern der Interessengemeinschaft werden von der kostenlosen Erstberatung bis hin zur kompletten Prozesskostenfinanzierung attraktive Angebote gemacht. Natürlich steht die Teilnahme auch betroffenen AUDI-Fahrern in Österreich, der Schweiz und anderen Ländern frei, auch hier gibt es attraktive Angebote in Kooperation mit Anwälten aus den jeweiligen Ländern.

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Tomke Schwede

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