Es war ein Paukenschlag als Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Anfang Juni erklärte, dass er den amtlichen Rückruf für knapp 240.000 Mercedes-Fahrzeuge unverzüglich anordnen werde. In den Modellen soll eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sein. Durch den amtlichen Rückruf hat der Stern nicht nur ein paar Kratzer abbekommen. Vielmehr ist der Abgasskandal endgültig bei Mercedes angekommen.
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Von dem Rückruf soll das Modell der C-Klasse 220d und der SUV GLC 220d betroffen sein. Feststeht, dass der Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in die Werkstatt zurückbeordert werden muss. Hier hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den verpflichtenden Rückruf bereits im Mai angeordnet.
Bei den anderen Modellen warten verunsicherte Mercedes-Fahrer noch auf den Rückruf. „Die Verzögerung kommt daher, weil Mercedes dem KBA zunächst ein geeignetes Maßnahmenpaket vorlegen und es genehmigen lassen muss. Nach der Freigabe durch das KBA können die betroffenen Fahrzeug-Halter dann angeschrieben werden“, erklärt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer.
In der Regel sollen die Abgasmanipulationen, die von Daimler nach wie vor bestritten werden, durch ein Software-Update beseitigt werden. Die Auswirkungen solcher Updates auf den Motor, auf Verschleiß, Verbrauch oder Leistung sind allerdings ungewiss. Das ist nicht das einzige Problem, das auf die betroffenen Mercedes-Fahrer zukommt. Sie erleben derzeit schon einen enormen Wertverlust ihrer gebrauchten Diesel-Fahrzeuge und müssen auch mit Fahrverboten rechnen.
Verständlich, dass viele Mercedes-Fahrer sauer sind und nach einem geeigneten Ausweg aus der Misere suchen. „Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen, dass die Verbraucher gute Aussichten haben, ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchsetzen zu können. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die Abgasmanipulationen einen Mangel darstellen, der sich nicht ohne weiteres beheben lässt und die Käufer vom Hersteller arglistig getäuscht wurden. Von diesen Erfahrungen können nun auch die geschädigten Mercedes-Käufer profitieren“, so Rechtsanwalt Staudenmayer. Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden.
Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/