Mercedes verstrickt sich tiefer in den Abgasskandal. Der Rückruf von rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 könnte nur der Anfang eines noch viel größeren Rückrufs werden, von dem dann auch Modelle der C-Klasse oder E-Klasse betroffen sein könnten. In verschiedenen Medien wird spekuliert, dass 700.000 Diesel-Fahrzeuge ein Rückruf drohen könnte.
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Schon im April wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 den Verdacht hat, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Dabei geht es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Durch sie wird die Erwärmung des Motoröls verzögert, so dass auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Die Funktion ist im realen Straßenverkehr jedoch nicht aktiviert, so dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wird.
Mercedes hält die Funktion nicht für illegal und will Widerspruch gegen den Rückruf einlegen. Im Anhörungsverfahren konnte Daimler die Behörden allerdings nicht überzeugen, dass die Funktion zulässig ist. Im Gegenteil: Das KBA weitet seine Untersuchungen sogar noch auf weitere Mercedes-Modelle mit den Motoren OM 651 und OM 642 aus.
Dadurch wird es für Mercedes richtig ernst. In dem bemängelten Mercedes GLK kam der Motortyp OM 651 zum Einsatz. Ein Aggregat, das Mercedes in zahlreiche Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 eingesetzt hat. Sollten die Prüfer des KBA auch bei weiteren Modellen den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung nachweisen, könnte auf Daimler ein Rückruf in einer ganz anderen Dimension zukommen.
Ein unbeschriebenes Blatt ist Mercedes im Abgasskandal ohnehin nicht. Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Daimler europaweit 700.000 Fahrzeuge, davon 280.000 in Deutschland, zurückrufen. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b. Nun droht ein Rückruf für Euro 5-Diesel.
Anders als zu Beginn des VW-Abgasskandals hat sich die Rechtsprechung inzwischen eindeutig verbraucherfreundlich entwickelt. Anfang des Jahres stellte der BGH in einem Hinweisbeschluss klar, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellen und hat die Position der Käufer dadurch gestärkt. Kürzlich bestätigte das OLG Koblenz, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet sei. Hinzu kommen zahlreiche verbraucherfreundliche Entscheidungen durch Landgerichte.
„Von dieser Entwicklung können auch Mercedes-Kunden profitieren und Schadensersatzansprüche geltend machen. Entsprechende Urteile liegen bereits vor. Anfang dieses Jahres hat beispielsweise das Landgericht Stuttgart Mercedes gleich in drei Fällen zu Schadensersatz verurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.