Daimler muss Modelle der Mercedes E-Klasse zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 9599 angeordnet. Grund für den Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. Funktion, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert und von Daimler entfernt werden muss.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf weltweit 3251 Fahrzeuge, davon vermutlich 2325 in Deutschland, betroffen. Es handelt sich um Modelle der Mercedes E-Klasse der Baujahre 2013 bis 2014 der Baureihe 212 mit NAG 3 (Neues Automatikgetriebe 3).
Auf die betroffenen Mercedes-Käufer kommt ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor zu. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt.
Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten an.