Daimler muss Modelle der Mercedes C-Klasse und S-Klasse der Baujahre 2013 bis 2016 zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 9596 angeordnet und am 7. Januar 2020 veröffentlicht.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Grund für den verpflichtenden Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. Funktion, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert und von Daimler entfernt werden muss.
Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf weltweit 8413 Fahrzeuge betroffen, von denen vermutlich 956 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Es handelt sich im Modelle der C-Klasse und S-Klasse der Baureihen 205Hybrid und 222Hybrid.
Auf die betroffenen Mercedes-Käufer kommt ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor zu. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt.
Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten an.