Rückruf Babboe Lastenräder wegen Rahmenbruch

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Lastenräder sind für viele Familien, nicht nur in der Stadt – ein unverzichtbares Verkehrsmittel geworden: Zum Einkaufen, die Kinder in die Kita-Bringen oder für den Ausflug ins Schwimmbad. Lastenräder sind gut für die Umwelt und machen Spaß. Der hört allerdings bei der Sicherheit auf. Wegen drohender Rahmenbrüche wurden 22.000 Lastenräder des niederländischen Unternehmens Babboe zurückgerufen. Unter den Betroffen sind auch zahlreiche Kunden aus Deutschland. Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass die Firma mit der Abwicklung der Rückrufe überfordert ist. Dem Anbieter droht aber nicht nur Ärger mit Kunden, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen.

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In Deutschland werden aktuell keine Babboe-Lastenräder verkauft. Der Hersteller hat folgende Modelle zurückgerufen

  • City, City-E
  • Mini, Mini-E
  • City Mountain (vor 2020)
  • Pro Trike/Transporter
  • Pro Trike-E
  • Pro Trike XL
  • Transporter-E

Betroffene Besitzer sollten ihre Räder nicht mehr benutzen aus Sicherheitsgründen. Der Hersteller ist nun zum Ersatz der unsicheren Räder verpflichtet. Unklar ist, warum sich das aktuell als eher schwierig darstellt. Sicherlich trägt die hohe Zahl verkaufter Lastenräder zur Problematik bei.

Betroffenen Besitzern steht bis zum Tausch ein mindestens gleichwertiger Ersatz zu. In der Theorie hört sich das gut an, aber es scheint nicht alles so reibungslos zu klappen. Besonders ärgerlich ist es für Radler, deren Babboe Lastenrad älter als 5 Jahre ist: Die können sich ein neues Rad kaufen und bekommen einen Zuschuss in Höhe des Zeitwertes ihres bisherigen Rades.

Grundsätzlich können alle Babboe-Lastenrad-Besitzer einen kostenlosen Inspektionstermin in Anspruch nehmen, um die Sicherheit ihres Rades kurzfristig zu checken.

Aufgedeckt hat die Sicherheitsmängel die niederländische Aufsichtsbehörde NVWA (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit). Die Behörde stellt das Risiko von Rahmenbrüchen als lebensgefährliches Risiko dar. Man wirft dem Hersteller vor, erkannte Mängel nicht rechtzeitig gemeldet zu haben und keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Kunden ergriffen zu haben. Derzeit wird auch seitens der Staatsanwaltschaft geprüft, inwieweit man dem Hersteller Fahrlässigkeit vorwerfen kann.

 

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