Rückruf angeordnet – Porsche im Abgasskandal

Jetzt steckt auch Porsche mittendrin im Abgasskandal. Die VW-Tochter muss europaweit 22.000 Porsche Cayenne 3 Liter TDI zurückrufen. Rund 7.500 Fahrzeuge davon sind in Deutschland zugelassen. Auffällig dabei ist: Die Rückrufaktion wurde vom Bundesverkehrsminister angeordnet und geschieht nicht freiwillig. Außerdem wurde noch ein Zulassungsverbot für dieses Porsche-Modell erlassen. Grund ist, dass auch Porsche bei dem Geländewagen offenbar eine illegale Abgas-Software eingesetzt hat, die erkennt, wenn der Wagen auf dem Prüfstand steht und im normalen Straßenverkehr nicht eingeschaltet wird.

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Was aber besonders brisant ist: Die betroffenen Porsche sind nach der Schadstoffklasse 6 eingestuft, gelten also als besonders schadstoffarm. Und als sie zugelassen wurden, war der VW-Abgasskandal bereits bekannt. „Die Autoindustrie büßt immer mehr an Vertrauen ein. Mit den Versprechungen für saubere Motoren zu sorgen, scheint es nicht allzu weit her zu sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte.

Nicht nur für die Porsche-Besitzer, sondern auch für alle anderen vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughalter, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Nachrüstung hat und wieviel ihr Wagen an Wert verliert. Wer derzeit einen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss in den meisten Fällen herbe Abschläge in Kauf nehmen. Zumal nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2017 Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge immer wahrscheinlicher werden. Nicht nur in Stuttgart, sondern auch in anderen deutschen Städten.

Daher gibt es für Dr. Hartung nur eins: „Die Diesel-Besitzer müssen jetzt handeln und ihren Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug durchsetzen. Kann der Mangel durch eine Nachrüstung nicht behoben werden, kann der Kaufvertrag angefochten werden. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher.“

Neben der Anfechtung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf des Autokredits ein vielversprechender Weg sein, das Auto zurückgeben zu können und sein Geld wiederzubekommen. Denn wenn die Bank bei Kreditverträgen ab dem 11. Juni 2010 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und ein Widerruf ist immer noch möglich. Wurde das Fahrzeug über die Bank des Autobauers finanziert, kann mit dem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Noch lukrativer wird es bei Kreditverträgen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden. Dann muss möglicherweise noch nicht einmal ein Nutzungsersatz gezahlt werden – das dürfte gerade beim Porsche Cayenne interessant sein.

Mehr Informationen: http://www.pkw-rueckgabe.de/

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