Rückruf: Alkohol in Bionade Holunder und Streuobst

Schon lecker so eine eiskalte Bionade: Aber Vorsicht – die Marken Holunder und Streuobst können eventuell doch mit etwas Alkohol belastet sein. Nach Herstellerangaben sind Hefezellen in die Produktion geraten, die unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Flaschengärung Alkohol entwickeln können.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Allerdings sollen die betroffenen Flaschen durch hohen Druck und deutlich mehr Schaum erkennbar sein. Es geht auch nicht um die beliebten 0,33-er-Flaschen, sondern um Bionade in 0,5-Liter-PET-Gebinden, hier die Sorte Holunder mit Mindesthaltbarkeitsdatum 4. Juni 2015 und Streuobst mit den Haltbarkeitsdaten 3. und 4. Juni 2015.

Die betreffenden Flaschen können umgetauscht werden, bzw. Kunden, die Flaschen zurückgeben, bekommen ihr Geld zurück.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.