Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren: Verjährung droht zum 31.12.2014

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Nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs können Verbraucher zu Unrecht erhobene Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zurückfordern. Aber Achtung: Es droht Verjährung. Darum ist auch Eile geboten.

Banken dürfen keine vorgefertigten Klauseln zu Bearbeitungsgebühren in den AGB erheben. Das hat der BGH bereits im Mai entschieden. Am 28. Oktober haben die Karlsruher Richter zudem in einem Grundsatzurteil entschieden, dass unberechtigte Bearbeitungsgebühren für Kredite, die seit 2004 abgeschlossen wurden, zurückgefordert werden können. „Aber die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau. Das heißt, wenn jemand z.B. am 10. November 2004 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, muss er bis zum 9. November 2014 die Bearbeitungsgebühren zurückfordern oder verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen“, erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, Kooperationsanwältin des Vereins Deutsche Sozialhilfe e.V.

Der BGH hat erklärt, dass erst seit 2011 Rechtssicherheit zu diesem Thema herrscht und deshalb Klagen vorher nicht zumutbar gewesen seien. Deshalb gilt die absolute zehnjährige Verjährungsfrist. „Es heißt aber auch, dass Verbraucher, die Kreditverträge zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen haben, sich beeilen sollten, wenn sie die Bearbeitungsgebühren zurück haben wollen“, so Rechtsanwältin Scheidemann. Denn auf Grund der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährung wären diese Ansprüche zum 31.12.2014 verjährt.

Mehr Informationen:  www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

 

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