Robinsonliste – Die „Echte“ vom DDV

Nachdem in mehreren Blogs Beschwerden über die „Neue Robinsonliste“ aufgekommen waren, hat die Verbraucherzentrale NRW alle Details rund um diesen „neuen Service“ aufgearbeitet. Der Artikel kann hier angesehen werden: Originalartikel Vz NRW . Wichtig ist dabei, dass die Arbeit der „echten“ Robinsonliste“ nicht untergraben werden sollte. Der DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband) hat nun seinerseits mit einer Stellungnahme auf die „neue Robinsonliste“ reagiert.

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Hier die Stelllungnahme im Wortlaut.

DDV warnt: „Neue Robinsonliste“ kassiert derzeit bei geköderten Firmen ab

Dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) liegen von Unternehmen, die sich abgezockt fühlen, seit Anfang Mai erneut Beschwerden gegen die „Neue Robinsonliste“ vor.

Ein Blick zurück: Der DDV hatte gegen die so genannte „Neue Robinsonliste“ bereits Ende Dezember über den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) wegen unlauterer Faxwerbung und Irreführung rechtliche Schritte eingeleitet. Die Verfolgung scheiterte allerdings daran, dass diese Einrichtung mit ihrem an die DDV-Robinsonliste angelehnten Angebot unter einer nicht ladungsfähigen Frankfurter Anschrift agierte.

Die damalige Masche der „Neuen Robinsonliste“: Geworben wurde – ausgerechnet per unlauterer Faxwerbung(!) – gegenüber Werbetreibenden dafür, sich kostenfrei in eine Werbesperrliste eintragen zu lassen. Nur bei genauer und vollständiger Lektüre des Fax-Formulars wurde deutlich, dass mit Unterschrift und Rücksendung ein kostenpflichtiger Service beauftragt wurde – die Weiterleitung der Daten an „bis zu 320 verschiedene Werbetreibende“.

Seit Ende April wird nun Kasse gemacht: Erstaunte Unternehmen erhalten von der inzwischen unter Berliner Anschrift und mit detaillierter Website auftretenden „Neuen Robinsonliste“ die unbewusst beauftragten Leistungen in Rechnung gestellt: eine „Bearbeitungspauschale“ in Höhe von 416,50 EUR inkl. MWSt. Der DDV betreibt derzeit weiter über den DSW die Rechtsverfolgung der beschriebenen unseriösen Auftragsgenerierung und -abrechnung.

Dem Geschäftsmodell der „Neuen Robinsonliste“ als solchem, einer Robinsonliste für Gewerbetreibende, steht der DDV mit deutlicher Skepsis gegenüber: eine belegbare Gegenleistung wird aus Sicht des Verbandes kaum vermittelt. Selbst wenn die „bis zu“ (!) 320 Werbetreibenden tatsächlich bedient werden sollten, so bleibt es ihnen überlassen, gegen diese Liste abzugleichen.

Der DDV macht weiter deutlich, dass aus Sicht des Verbandes eine Werbesperrliste für den „Schutzsuchenden“ immer kostenfrei sein sollte – so wie die am Markt eingeführte und von den Verbraucherzentralen als „echte Robinsonliste“ bezeichnete Sperrliste des DDV. In diese seit 1971 geführte „DDV-Robinsonliste“ sind bisher mehr als 750.000 Verbraucher eingetragen Sie kommt bei über 90 Prozent aller adressierten Werbesendungen an Neukunden zum Einsatz.

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