Böse Überraschung für Riester-Sparer. Unberechtigt geflossene Prämien wurde jetzt von den Konten der Sparer abgezogen. Im einzelnen handelte es sich dabei um staatliche Förderungen z.B. von Verheirateten, von denen ein Teil nach der Heirat auf Einzahlungen verzichtet hatte, die Sparverträge aber nicht aufgelöst hatten. Es gibt aber auch viel banalere Gründe, z.B. den Wechsel des Wohnortes und der Kindergeldnummer.
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Es geht dabei um zu viel geleistete Prämien in Höhe von bis zu 300 Euro, insgesamt addiert sich die Summe der nun wieder zurück geforderten Gelder auf rund 500 Millionen Euro. Der Bund hatte bislang die zur exakten Berechnung notwendige Vernetzung aller beteiligten Stellen nicht gewährleisten können. Die erst heute mögliche Überprüfung aller Daten von Finanzamt, Rentenversicherung und Familienkasse gibt als Ergebnis die unberechtigt empfangenen Auszahlungen aus. Dabei werden Riesterförderungen bis rückwirkend 2006 wieder zurück gefordert. Eine Angleichung der betroffenen Verträge zur Prämiensicherung ist nicht möglich.
Verbraucherschützer kritisieren die unklare Informationslage bei den Betroffenen. Die Zulagen seien aus Unwissen aufgelaufen oder weil Sparer schlecht informiert waren. Verkäufer dieser Finanzdienstleistung hätten Sparer rechtzeitig informieren müssen. Der Hinweis auf die bislang fehlenden Kontrollmöglichkeiten sei skandalös, so z.B. ein Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Eine Einspruchsmöglichkeit gibt es erst einmal nicht. Das Geld wird auch ohne Einverständnis der Sparer zurück gebucht.
Insgesamt sind 1,5 Millionen Sparer von den Rückforderungen betroffen.