Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. Januar 2016 zwei Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung in Riester-Rentenversicherungsbeträgen für unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 38/14). „Durch die betroffenen Klauseln wurden insbesondere Riester-Sparer mit relativ niedrigem Einkommen benachteiligt“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
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Konkret hatte der IV. Zivilsenat des BGH über zwei Teilklauseln zur Kostenüberschussbeteiligung zu entscheiden, die die Allianz bei Riester-Rentenversicherungen verwendet hat. Nach dem Transparenzgebot müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Rechte der Vertragspartner klar und durchschaubar dargestellt werden. Ebenso müssen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen erkennbar sein. So sind Regelungen, die sich über mehrere Stellen verteilen und die für den Verbraucher nur schwer in einem Zusammenhang zu bringen sind, intransparent. Den gesamten Artikel kostenlos bei kapitalschutz.de lesen