Das Sanierungskonzept der Rickmers Gruppe ist gescheitert. Wie der NDR online berichtet, wurde am 1. Juni 2017 bereits Insolvenzantrag beim zuständigen Hamburger Amtsgericht gestellt. Für die Gläubiger und insbesondere auch für die Anleger der Rickmers-Anleihe sind hohe finanzielle Verluste zu befürchten.
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Eigentlich hätte der 1. Juni ganz anders verlaufen sollen. An diesem Tag sollte über ein breit aufgelegtes Restrukturierungskonzept für die Rickmers-Gruppe abgestimmt werden. Doch dieser Plan scheiterte bereits am Abend zuvor. Denn die HSH Nordbank habe die Zustimmung zu dem Konzept verweigert, teilte die Rickmers Gruppe in einer Ad-hoc Meldung mit. Die Rickmers Holding strebe nun eine Restrukturierung in Eigenverwaltung unter Fortführung des Geschäfts- und Schiffsbetriebs an, heißt es in der Meldung.
Schon vor der Abstimmung zu dem Konzept, hatte die Rickmers Gruppe angekündigt, dass bei einem Scheitern des Konzepts wahrscheinlich Insolvenzantrag gestellt werden müsse. Nach Angaben des NDR wurde der Insolvenzantrag am 1. Juni eingereicht.
Sollte das Amtsgericht Hamburg einer Insolvenz in Eigenverwaltung zustimmen, hieße dies, dass die Verantwortlichen am Ruder bleiben und noch einmal versuchen werden, selbiges herumzureißen. „Ob das gelingen kann, ist zumindest fraglich. Angesichts der Schulden wird eine Sanierung ohne Zugeständnisse der Gläubigergruppen aber wohl kaum möglich sein“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT. Mit anderen Worten: Auch die Anleger der 275 Millionen Euro schweren Rickmers-Anleihe werden sich voraussichtlich auf hohe finanzielle Verluste einstellen müssen.
Die Handelsschifffahrt insgesamt und auch die Rickmers-Gruppe wurden schwer von den Folgen der Finanzkrise 2008 getroffen. Miet- und Chartereinnahmen brachen ein. 2013 emittierte die Rickmers Gruppe schließlich eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 275 Millionen Euro und einem Zinssatz von 8,875 Prozent. Aus der fälligen Zinszahlung im Juni wird nichts. Ob und wieviel die Anleger von dem restlichen Geld wiedersehen werden, ist völlig ungewiss. Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen anmelden. Die Rickmers Gruppe hatte aber für den Fall der Insolvenz bereits angekündigt, dass die Insolvenzquote wohl bescheiden ausfallen wird. „Anleger müssen sich also auf hohe Verluste einstellen, wenn sie keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Jansen.
Dabei kommt nach Einschätzung des erfahrenen Fachanwalts die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durchaus in Betracht. Denn die Anleger hätten von den Beratern bzw. Vermittlern auch über die Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. „Schon der Zinssatz von fast neun Prozent deutet auf ein hohes Risiko für die Anleger hin. Sollten sie nicht ordnungsgemäß beraten worden sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Jansen.
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