Reicht eine „Ich-zahle-nicht-Mail” als Widerspruch aus?

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Möglichst wenig Aufwand – Ich schreibe eine Mail an die Adresse im Impressum und sage aus „Ich werde nicht bezahlen“ – reicht das als Widerspruch? (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion)

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