„Ganz davon abgesehen, dass sich niemand zu einer Beleidigung im Straßenverkehr hinreißen lassen sollte, sind die Konsequenzen für ein solches Verkehrsdelikt nach der Punktereform deutlich milder“, erklärt Rechtsanwalt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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Denn nach der Neuregelung des Punktesystems werden ab dem 1. Mai 2014 nur noch Punkte für Verkehrsdelikte verhängt, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. „Das hat für die Beleidigung im Straßenverkehr ganz erhebliche Auswirkungen“, so Fenderl. Nach dem alten System würde dafür ein Bußgeld in Höhe von etwa einem Monatsgehalt fällig und zusätzlich gäbe es auch noch fünf Punkte in Flensburg. Die Höhe des Bußgelds ändert sich auch ab dem 1. Mai 2014 nicht, aber es gibt keine Punkte mehr.
„Das ist für den betroffenen Verkehrsteilnehmer natürlich ein erheblicher Vorteil. Nehmen wir mal an, er hatte schon 13 Punkte in Flensburg und dann kam die Beleidigung dazu. Sein Punktestand würde auf 18 anwachsen und der Führerschein wäre weg. Nach dem neuen System würden die 13 Punkte in 5 Punkte umgerechnet und es käme für die Beleidigung kein weiterer Punkt hinzu. Er könnte den Führerschein also behalten“, erklärt Rechtsanwalt Fenderl. In so einem Fall sollte das Bußgeldverfahren also möglichst hinaus gezögert werden, so dass es erst nach dem 1. Mai 2014 Rechtskraft erlangt und daher keine Punkte verhängt für die Beleidigung verhängt werden.
Grundsätzlich muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob es für den Betroffenen lohnender ist, dass der Eintrag vor oder nach dem 1. Mai 2014 erfolgt. Rechtsanwalt Fenderl: „Es kann auch genau umgekehrt sein.“
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
Autor: Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht