Darlehen können widerrufen werden, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemĂ€Ă ĂŒber seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Viele Verbrauchen wollen den sog. Widerrufs-Joker ziehen, um von den gĂŒnstigen Zinsen zu profitieren.
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âDrei Fragen drĂ€ngen sich dabei dem Verbraucher immer wieder auf.
1. Ist der Darlehensvertrag widerrufbar?
2. Wie hoch ist der Streitwert?
3. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Alle Fragen lassen sich zumeist unkompliziert und schnell beantwortenâ, sagt Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Weiterlesen bei kapitalschutz.de