Rechtsschutzversicherung Abgasskandal: Spricht man vom Abgasskandal in Deutschland, dann sind damit die Folgen von Manipulationen an der Abgassteuerung von VW-, Audi und Mercedes-Motoren gemeint und die Auswirkungen die das auf Autobesitzer vom VW-Golf bis zum Porsche Cayenne hat. Allerdings kommt es auch immer darauf an, mit wem man spricht.
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Für Dr. Gerrit W. Hartung ist klar, dass die Mercedes-Motoren OM642 und OM651 ganz klar dem Dieselskandal zugeordnet werden können: „Es gibt staatsanwaltliche Ermittlungen in Bezug auf die Rolle von Mercedes im Abgasskandal und mit dem Rückruf von über 2 Millionen Fahrzeugen ist die Daimler AG einem angeordneten Widerruf nur knapp zuvorgekommen!“ Aber eben an diesem „nicht angeordnet“ scheiden sich derzeit die Geister. Für den Rechtsschutzversicherer ARAG z.B. ist Mercedes eindeutig „nicht in einen Abgasskandal verwickelt“.
MBK-Partner Dr. Hartung hat einiges an Erfahrung im Abgasskandal und wickelte bereits einige Hundert VW-Fälle mit Hilfe kooperativer Rechtsschutzversicherungen ab. Allerdings: „Die gleichen Rechtsschutzversicherungen verweigern heute die Deckungszusage für Mercedes-Besitzer, weil Mercedes angeblich ja gar nicht in den Abgasskandal verwickelt sei.“ Für Hartung eine abstruse Argumentation: „Mercedes hat über Jahrzehnte zum angeblichen Schutz von Bauteilen die Abgasreinigung abgeschaltet, nun wird durch ein freiwilliges Softwareupdate der durchgehende Einsatz der Abgasreinigung ermöglicht. Über 2 Millionen Autos sind davon betroffen!“
Die Mercedes-Käufer beschäftigt nun die Frage: „Was ist denn mit den empfindlichen Bauteilen, die über Jahre erfolgreich vor Überhitzung geschützt wurden? Was wird aus Leistung und Verbrauch nach dem Update? Was passiert, wenn ich mich weigere, ein freiwilliges Software-Update vorzunehmen? Wie kann ich mich vor Wertverlusten schützen?“
Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist die Situation völlig klar: „Auf die Rechtsschutzversicherungen kommt eine Welle an Deckungsanfragen vor, denen im Fall einer offiziellen Rückrufaktion unter Aufsicht des Kraftfahrtbundesamtes auf jeden Fall entsprochen werden müsste.
Nur: Eine vom KBA geleitete Rückrufaktion gibt es bei Mercedes trotz glasklarer Betroffenheit nicht! Sollte da ein Deal zwischen dem Verkehrsminister und dem Daimlervorstand geschlossen worden sein, ginge dies ganz klar zu Lasten der Bürger, weil eine solche Abmachung die Deckung durch Rechtsschutzversicherungen gefährden könnte.
„So eine einseitige Bevorteilung der Industrie gegen den Verbraucher ist unter Umständen nicht zulässig!“ Hartung ist aber sicher, die von ihm angeschriebenen Rechtsschutzversicherungen doch noch zur Kostenübernahme im außergerichtlichen Verfahren bewegen zu können und sollte das nicht funktionieren, dann wird auf juristischem Wege nachgelegt: „Wir werden zum einen in Klageverfahren gegen die sich verweigernden RSV eintreten und zum anderen mit offiziellen Gutachten nachweisen, dass die Mercedes-Modelle unserer Mandanten deutlich mehr Schadstoffe produzieren, als angegeben bzw. gesetzlich gefordert. Auch den angegebenen Dieselverbrauch werden wir auf den Prüfstand bringen!“ Dieser Nachweis würde nicht nur den zur Rückgabe benötigten Mangel dokumentieren, sondern auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Daimler AG auslösen. Die Kosten für das Gutachten könnten dann miteingeklagt werden!“
Ob so oder so: Hartung sieht gute Chancen, dass zumindest Mercedes-PKW, die sich noch im Rahmen der Gewährleistungsfrist befinden, zurückgegeben werden können – unter Umständen sogar ohne Abzug der bisherigen Nutzungen. In diesem Zusammenhang prüft Hartung auch Rückgabeoptionen aufgrund von Beratungsfehlern bei der Finanzierung durch die jeweilige Autobank.