Der als Zahlungseintreiber für die Nutzlosbranchen schon in Vertretung der Gebrüder Schmidtlein bekannt gewordene Abmahnanwalt Olaf Tank hat jetzt mittels einstweiliger Verfügung eine Bank zwingen können, ihm ein Konto zu eröffnen. Die Bank hatte die Aufnahme der Geschäftsbeziehung verweigert, wie www.abzocknews.de mit Hinweis auf einen aktuellen Artikel in der Tagespresse informiert. Das Besondere an dem Fall: Hätte die Bank auf die Anfrage, ob Tank ein Konto eröffnen könne, erst gar nicht geantwortet, hätte sie ihm auch kein Konto einrichten können. Für verbraucherschutz.tv wieder mal ein Zeichen dafür, dass man im Kampf gegen die Nutzlosbranche um die Ecke denken muss und die Gesetze normalen Geschäftsverkehrs einfach nicht gelten.
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Der umstrittene Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank hat die Sparkasse Osnabrück gezwungen, ihm ein Girokonto einzurichten. Das Verwaltungsgericht gab dem Anwalt in einer Eilentscheidung Recht.
Tank verdient sein Geld als Inkassoanwalt. Er treibt das Geld bei den Internetnutzern ein, die in die Abo-Fallen unseriöser Portale getappt sind. Seit Jahren steht Tank wegen seines Geschäftsgebarens in der Kritik.
Vor diesem Hintergrund hatte der Anwalt offenbar Probleme mit den Banken. Nachdem eine private Geschäftsbank ihm das Konto gekündigt hatte, bemühte sich Tank um ein neues Konto. Doch die Institute hätten ihm eine Kontoeröffnung verweigert oder auf seine Schreiben gar nicht reagiert, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit. Auch die Sparkasse lehnte Geschäfte mit dem Skandal-Anwalt ab. Doch das hätte sie nicht dürfen, so das Verwaltungsgericht.
Nach Auffassung des Gerichts besteht für die jeweilige öffentliche Sparkasse nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz die Pflicht, für die Bürger der Region und für die mittelständischen Gewerbetreibenden Bankdienstleistungen anzubieten. Das gelte auch für Personen, „deren öffentlichen Ansehen zumindest zweifelhaft erscheint“, wie das Gericht mitteilt. Das gelte nicht, wenn die Gelder durch Straftaten erworben worden seine.
Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall. Das Gericht habe zumindest im Eilverfahren keine strafrechtlichen Verurteilungen gegen Tank wegen dessen Inkassotätigkeit feststellen können. Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte.
Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht das letzte Wort. Das Gericht werde im Hauptverfahren eine „umfassendere Sachverhaltsermittlung vorzunehmen haben und voraussichtlich künftige Entscheidungen berücksichtigen können“, teilte das Gericht mit (Beschluss vom 29. 04.2010, – 1 B 9/10 -).
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
verbraucherschutz.tv : Die Sparkasse hat den Fehler gemacht, auf sein Schreiben überhaupt zu reagieren, denn gegen die Ablehnung eines Kontos konnte sich Olaf Tank nun vorerst erfolgreich wehren. Ob die Hauptverhandlung ein ähnliches Ergebnis bringt bleibt aber abzuwarten.