Rechtsanwalt Ralph Veil (Mattil & Kollegen) sorgt mit Innenhaftungsrisiko-Urteil für ein „Kick-Back Reloaded“

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Rechtsanwalt Ralph Veil aus München bereitet akltuell deutschen Finanzberatern schlaflose Nächte. Der Mitarbeiter der renommierten Anlegerkanzlei „Mattil und Kollegen“ aus München hat für eine Mandantin ein Urteil erstritten, das in die Geschichte des Bank- und Kapitalmarktrechts eingehen könnte. Das Gericht verurteilte die Unicreditbank einer Anlegerin rund 12.500 Euro zu erstatten, die erfolglos in einen Schiffsfonds investiert worden waren. Die Bank wurde zur kompletten Rückabwicklung verurteilt, da das Gericht fehlende Risiko-Aufklärung bei der Beratung durch die Unicreditbank bemängelt hatte. Das Besondere dabei: Es ging um Bestandteile des GmbH-Gesetzes, die bislang in dieser Form noch niemals von deutschen Gerichten behandelt worden waren. Das GmbH-Gesetz sagt aus, dass Gesellschafter einer GmbH, also auch Kommanditisten einer Schiffsfondsgesellschaft und der Gesellschaften anderer geschlossener Fonds, für die Liquidität der Gesellschaft herangezogen werden können, wenn diese über einen langen Zeitraum rote Zahlen schreiben.

Bislang hatte noch kein deutsches Obergericht in Schadensersatzverfahren gegen Emittenten und/oder Berater  diesen vermeintlichen „Prospektfehler“ bemängelt. Aber nahezu kein in den letzten Jahren herausgebrachter geschlossener Fonds hat seine Gesellschafter über dieses so genannte „Innenhaftungsrisiko“ aufgeklärt. Demnach sitzen jetzt auch alle in der Prospekthaftungsfalle.

Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte eventuell von der nächsten Instanz „kassiert“ werden. Es kann aber auch bis vor den Bundesgerichtshof gehen und hier für ein „Kick-Back-Reloaded“ sorgen. Die Kick-Back-Entscheidung des BGH hatte 2009 dafür gesorgt, dass alle Kapitalanlagen, bei denen über geflossene Rückvergütungen nicht aufgeklärt worden waren, rückabgewickelt werden konnten.

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