Rechtsanwalt Patrick Richter: Verein Antispam empfiehlt Betroffen zu klagen

Teilen Sie dies über:

Sowohl der Verein Antispam e.V. als auch die Verbraucherzentrale NRW befassen sich aktuell mit einem von verbraucherschutz.tv schon vor rund einer Woche aufgeworfenen Thema: „Mahnungen von Rechtsanwalt Patrick Richter aus Hamburg“. Während die Verbraucherzentrale nur rät, einer eventuell nicht existenten Forderung zu widersprechen, gehen die Macher von Antispam e.V., noch einen Schritt weiter und empfehlen, Rechtsanwalt Patrick Richter aus Hamburg zu verklagen (wir zitieren die Homepage des Vereins):

„Aufgrund der sich hier darstellenden Sachlage, nämlich: der Beitreibung von Forderungen ohne nachvollziehbare Legitimation des Anspruchsinhabers, und angesichts des längst in gleicher Sache laufenden Rückgewinnungshilfeverfahrens und Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin, empfehlen wir den Betroffenen,

Strafanzeige

wegen des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Patrick Richter, Gertigstraße 28 22303 Hamburg, zu erstatten. Unter Hinweis auf das in Berlin bereits laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 67 Js 683/10.“

Hier den kompletten Artikel bei www.antispam-ev.de lesen


Hier den Artikel der Verbraucherzentrale lesen

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.