Sat1 berichtete am 10. Januar wieder einmal über Rechtsanwältin Katja Günther aus München. Akte 09 recherchierte vor Ort und machte sich auf die Suche nach einer der wohl unbeliebtesten Frauen Deutschlands. Als Anwältin treibt sie z.B. die Forderungen der Online Content Limited ein.
Unter anderem besuchten die Akte-Redakteure auch die Bank der Rechtsanwältin, gegen die offenbar kein Verbraucherschutz-Kraut gewachsen ist. Die Sparkasse hatte „germanys most wanted“ kurzerhand das Konto gekündigt, auch auf Grund zahlloser Beschwerden. Dagegen ging Frau Günther mit einer einstweiligen Verfügung vor. Ohne Bankverbindung könne sie ihrem Beruf nicht nachgehen und das schränke ihre freie Berufsausübung ein – hier pocht sie auf ihr Grundrecht, die Gute.
So sieht es die Pressestelle der Stadtsparkasse München:
Das Landgericht München I hat mit einstweiliger Verfügung vom 7. Oktober 2008 der Stadtsparkasse München aufgegeben, die Konten der Rechtsanwältin Günther bis zum 31. Januar 2009 fortzuführen und insbesondere für die Antragstellerin eingehende Zahlungen weiterhin gutzuschreiben, sowie ihr auch weiterhin Zugriff auf das Konto mittels Online-/ Internet-Banking zu gewähren. Die Stadtsparkasse München hat gegen diese einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, der aber vom Landgericht München I am 24.11.2008 zurückgewiesen wurde, so dass die einstweilige Verfügung fortbesteht. Nachdem Frau Günther am 20. Januar 2009 erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, muss die Stadtsparkasse München die Konten auch über den 31. Januar 2009 hinaus unbefristet weiterführen.
Grundsätzlich hat die kontoführende Bank keine Möglichkeit, Zahlungseingänge, die per Überweisungsauftrag ausgeführt wurden, einzubehalten oder dem Auftraggeber der Überweisung gutzuschreiben.
Rund 20.000 Euro wandern täglich auf dieses Konto – Anwaltgebühren aus den verschiedenen Aufträgen, die die Münchnerin für Abzockerhomepage-Betreiber und ihre Inkassobüros abwickelt.