Es gibt tausende von Dating-Seiten im Netz – einige liefern Ergebnisse, andere kosten nur Geld. Die eCollect AG aus der Schweiz versendet immer wieder Zahlungsaufforderungen an Nutzer, die angeblich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Datingseite im Internet abgeschlossen haben sollen. Dabei geht es um zahlreiche Internetseiten von unterschiedlichen Anbietern. Der Inhalt der Mahnungen der eCollect AG ist aber meist identisch.
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Viele Betroffene wissen nicht, was es damit auf sich hat und wie sie auf die Mahnung reagieren sollen. Von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erfahren Sie, wieso Sie ein solches Schreiben erhalten haben und wie Sie am besten reagieren.
Die ecollect AG arbeitet mit diversen Unternehmen zusammen, die ihrerseits wieder verschiedene Webseiten vorhalten.
Betrieben von TECH MEDIALAND KFT aus Ungarn:
- maturesforfuck.com
- hornycontacts.com
- maturetenders.com
- snaprendezvous.com
- delightsexy.com
- gaygodating.com
- spicydesires.com
- gibmirsex.com
- flirt.com
- naughtydate.com
- cheekylovers.com
- quickflirt.com
- pimperbook.com
- beNaughty.com
- cougarlust.com
- gaystryst.com
- whatsupsex.com
- saucysingles.com
- ulla.com
Betrieben von HOWLOGIC KFT aus Ungarn:
- wildspank.com
- findedates.com
- gibsmir.com
- scharfeliebe.de
- chat-flirts.de
Betrieben von Esquiline d.o.o. aus Kroatien:
- flirtmatures.com
- flirtoldies.com
- flirtareal.com
- tendermeets.com
Betrieben von Cyberence Kft aus Ungarn:
- onenightfriend.com
Betrieben von Izeo Dating Ltd. aus Irland:
- flirttreffen.com
- flirtmoms.com
- flirtmuttis.com
Diese Seiten stehen unter Verdacht, die Partnervermittlung gar nicht vorrangig als Geschäftszweck zu betreiben, sondern aus Zufallsklicks vermeintliche Zahlungsverpflichtungen zu machen, Die ecollect AG übernimmt dann den Forderungseinzug.
Rechtsanwalt Dr. Hoffmann: „eCollect AG schreibt in den Mahnungen weiter, dass Klageauftrag bestehe, wenn keine fristgerechte Zahlung erfolgen sollte. Weiter wird damit gedroht, dass im Falle des Unterliegens weitere Kosten entstehen würden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die offenen Forderungen an Scoring-Agenturen gemeldet werden könnten. “
Gemeint ist hier bspw., dass ein Eintrag bei der SCHUFA vorgenommen werden könnte.
Die Forderung sollte in jedem Fall gegenüber der eCollect AG schriftlich zurückgewiesen werden. Zudem sollte man das Unternehmen zur Vorlage von Nachweisen zum Vertragsschluss auffordern. Auf meiner Homepage finden Sie speziell für diesen Fall eine Vorlage, die Sie (kostenpflichtig) herunterladen können, um so die Forderung selbst abzuwehren.