Erst Ermittlungen im Zusammenhang mit dem AusstoĂ von CO2, Software-Manipulationen bei Daten zum StickstoffdioxidausstoĂ, ein Mitarbeiter, der an der Löschung von Daten beteiligt gewesen sein soll – gegen das Unternehmen laufen derzeit zahlreiche Ermittlungsverfahren. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut gegen VW. Dieses Mal stehen jedoch nicht manipulierte Diesel im Fokus.
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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft Volkswagen vor, falsche Daten von CO2-Abgaswerten bei Serienfahrzeugen angegeben und Marktmanipulation betrieben zu haben. Anfang MĂ€rz durchsuchte die Behörde 13 BĂŒros in der Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg und leitete ein neues Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.
âEs wurden Papiere und gröĂere Datenmengen im Terabyte-Bereich beschlagnahmt, die nun in den nĂ€chsten Wochen auszuwerten und zu bewerten sindâ, so der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe.
Auslöser der Ermittlungen ist vor allem eine Ad-hoc-Mitteilung von VW vom Dezember 2015.
Anfang November 2015 und damit kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals, hatte VW zunĂ€chst mitgeteilt, dass bei 800 000 Autos ânicht erklĂ€rbare Werteâ bei CO2-Messungen aufgetreten seien. Den finanziellen Schaden bezifferte VW auf rund zwei Milliarden Euro.
Am 9. Dezember 2015 revidierte VW diese Aussagen. Der Konzern versandte eine neue Ad-Hoc-Mitteilung, wonach nur neun Modellvarianten und insgesamt rund 36 000 Autos betroffen seien. In dieser Mitteilung hatte VW die âCO2-Thematikâ als âweitgehend abgeschlossenâ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig jedoch sieht begrĂŒndete Verdachtsmomente dafĂŒr, dass diese zweite Ad-hoc-Mitteilung âobjektiv inhaltlich falschâ war, wie ihr Sprecher Ziehe sagte. âWir haben Anhaltspunkte, dass mehr Fahrzeuge betroffen sind.â
Dass sich VW aus den positiv dargestellten Werten einen Marktvorteil anderen Autokonzernen gegenĂŒber habe verschaffen können, daraus ergebe sich der Verdacht auf Marktmanipulation. Um welche Zahlen es sich dabei handelt, ist noch nicht bekannt gegeben. Die besseren Ergebnisse sollen auf die angewandten Messtechniken zurĂŒckzufĂŒhren sein. âDie Staatsanwaltschaft prĂŒft nun, ob Mitarbeiter von Volkswagen grob fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich gehandelt habenâ, erklĂ€rte Ziehe.
Manfred Döss, Leiter Rechtswesen bei VW und Vorstandsmitglied der Porsche SE rĂ€umt dazu ein: âVolkswagen hat hier zu einem Zeitpunkt die Ad-hoc-Mitteilung gemacht hat, bei dem sie noch nicht objektiv korrekt gewesen sein sollâ.
Döss verteitigt das Vorgehen des Konzerns, indem er bekrĂ€ftigt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Volkswagen zum damaligen Zeitpunkt ĂŒberprĂŒft habe, wie die Fahrzeuge gemessen werden: âDie waren sĂ€mtlich grĂŒn gemessen. Und deswegen sind wir auch zu der EinschĂ€tzung bei uns gelangt, dass es vernĂŒnftig ist, hier die Ad-hoc-Mitteilung zu korrigieren.â
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf Marktmanipulation könnte fĂŒr VW und seine BörsengeschĂ€fte ernsthafte Folgen haben. Nachdem VW im Dezember trotz Debatten um Fahrverbote und Dieselskandal 2017 Milliardengewinne verkĂŒndet hatte, stiegen VW-Aktien um mehr als sechs Prozent. Dies Ă€nderte sich, nachdem Manipulationen bei Stickoxidwerten von Volkswagen bekannt wurden: die AktienmĂ€rkte meldeten sinkende Aktienwerte.
Sollte sich der Verdacht bestÀtigen, könnte dies nach EinschÀtzungen von Branchenexperten zahlreiche Anlegerklagen nach sich ziehen, bzw. die Erfolgschancen laufender Klagen erhöhen.
Neben den neuen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem AusstoĂ von CO2 laufen zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Volkswagen-Mitarbeiter, unter anderem auch Manager. Beschuldigt werden 49 mutmaĂlich Beteiligte – 39 wegen Software-Manipulationen in Bezug auf den StickstoffdioxidausstoĂ. Sechs stehen im Verdacht, falsche Angaben zu CO2- und Verbrauchsdaten gemacht zu haben. In drei FĂ€llen geht die Staatsanwaltschaft wegen Marktmanipulation vor. Daneben gibt es Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der Daten gelöscht und andere zu dieser Straftat aufgefordert haben soll.#
Die Skandale um gefĂ€lschte Abgasdaten haben bereits strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen fĂŒr den GroĂkonzern: WĂ€hrend in den USA bereits zwei ehemalige VW-Mitarbeiter zu GefĂ€ngnisstrafen verurteilt wurden, klagen zahlreiche Anleger zivilrechtlich auf Schadensersatz fĂŒr Kursverluste an der Börse. Wiederum tausende Autofahrer fordern den Umtausch betroffener Dieselautos und EntschĂ€digungen dafĂŒr.
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