Rechtsanwalt Leipold aus München berichtet über den Wüstenrot-Skandal: Seit vor zwei Tagen durch das Handelsblatt aufgedeckt worden ist, dass die Bausparkasse Wüstenrot ca. 700.000 Kunden aus gutverzinsten Altverträgen in schlechtere Neuverträge gedrängt hat, gehen hunderte von Anfragen bei der Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein.
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Rechtsanwalt Leipold: „Hintergrund ist die nun offengelegte Praxis der Wüstenrot, ihre Kunden aus bestehenden Altverträgen durch geschickte Beratung zum Wechsel in für den Kunden schlechtere Verträge zu locken. Den Beratern der Bausparkasse wurde im Erfolgsfalle, d.h. für jeden wechselnden Kunden, eine hohe Provision von Euro 1.400,00 versprochen. Unter dem Motto „Kunden beraten lohnt sich“ wurden die Berater gezielt ins Land geschickt, um den Verbraucher zu übervorteilen.“
Diese anscheinend gängige Branche in dieser Branche ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern rechtlich auch äußerst bedenklich, so Leipold. Auch in diesem Fall sind die Kriterien des Bundesgerichtshofs in Sachen Anlageberatung zu beachten. Dabei ist sowohl die anlegergerechte, als auch die anlagegerechte Beratung zu beachten. Dem Kunden ist jedenfalls mitzuteilen, dass der Berater für den Wechsel eine hohe Summe an Provision kassiert und der Kunde erhebliche Nachteile aus dem neuen Vertrag hat. Ist dies nicht geschehen, haben die betroffen Kunden einen Anspruch auf Rückabwicklung.
„Das ist der Gipfel an Kundenverdummung“ so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. “ Es muss endlich etwas geschehen, dass der Finanzbranche der Stecker gezogen wird. So kann man mit schwer verdienten Kundengeldern nicht umgehen,“ so Leipold weiter.
Betroffenen Kunden wird empfohlen einen spezialsierten Rechtsanwalt aufzusuchen und ihre Unterlagen prüfen zu lassen. Auf jeden Fall sollte das Recht auf Rückabwicklung und damit die Wiederherstellung der Altverträge verlangt werden.