RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement mahnt säumige Internetbenutzer von abcload

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Die Rechtsanwaltskanzlei anwaltsofort aus Halle vertritt einen User der auf die Webseite des Anbieters www.abcload.de gegangen ist. Dieser wurde am 05.01.2010 von der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja Günther zur Zahlung von insgesamt 99,00 € aufgefordert, wobei hier 60 € Hauptforderung und insgesamt 39,00 € anwaltliche Gebühren dabei sind.

Im Hinblick auf die Hauptforderung haben wir der Gegenseite mitgeteilt, dass wir zum einen keinen Vertragsschluss sehen und zum anderen den Vertrag widerrufen und wegen arglistiger Täuschung angefochten haben. Es sei nochmals daraufhingewiesen, dass diese Angebote schon im Hinblick auf die Frage ihrer Werthaltigkeit sehr stark bezweifelt werden können, also aus unserer Sicht nutzlos sind.

Zum anderen haben wir mitgeteilt, dass die Software die bei abcload.de angeboten wird, Freeware ist, also vom Urheber der Softeware kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Wieso sollte dann ein Benutzer dieser Nutzlosangebotes eigentlich etwas zahlen.

Wie die Verbraucherschutzzentralen schon mitteilten, nichts zahlen und gegen diese Schreiben und Mahnungen mit einer kurzen Antwort vorgehen und Ansprüche abweisen.

Wie sehr ist das ein Betrug?

Rot = Es ist ein starker Betrug!

Gelb = Es ist ein grenzwertiger Betrug!

Grün = Es ist kein Betrug!

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Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

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