Mit der Reform des Punktesystems  zum 1. Mai 2014 wird auch die Möglichkeit, Punkte wieder abzubauen erheblich eingeschrĂ€nkt. Wer nicht mehr als fĂŒnf Punkte auf seinem Konto in Flensburg hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
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Dies ist allerdings nur einmal innerhalb von fĂŒnf Jahren möglich und auch nur dann, wenn noch kein weiteres Verkehrsdelikt vorliegt, durch das das Punktekonto auf mehr als fĂŒnf Punkte steigen wĂŒrde. Es gilt das sogenannte Tattagprinzip. Wer nach dem neuen System vier bis fĂŒnf  Punkte gesammelt hat, erhĂ€lt eine gebĂŒhrenpflichtige Ermahnung und wird auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hingewiesen. Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar soll das Verkehrsverhalten des Betroffenen nachhaltig verĂ€ndert werden.
Bislang konnten durch die Teilnahme an Verkehrsseminaren bis zu vier Punkte abgebaut werden. âVerkehrsteilnehmer, die Punkte angesammelt haben, sollten also ĂŒberlegen, ob sie diese Möglichkeit zum Punkteabbau noch vor dem 1. Mai 2014 nutzenâ, meint Rechtanwalt GĂŒnter Fenderl, Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht. Denn bei der Umrechnung in das neue Punktesystem kann ein niedrigerer Punktestand erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.