Pseudonyme bei facebook

Nun ist es raus, und vielen wird das nicht gefallen und auch facebook gefĂ€llt es nicht wirklich: Nutzer mĂŒssen ihren Klarnamen zwar gegenĂŒber facebook angeben. Anschließend können sie dann aber ein Pseudonym verwenden und sich in der Öffentlichkeit vernebeln – so urteilt aktuell der BGH. Wegen einer GesetzesĂ€nderung gilt das nur fĂŒr Ă€ltere FĂ€lle. Trotzdem ist es es Wink zum Thema Zukunft der Pseudonyme: Ja, man darf, aber wenn es wirklich hart auf hart kommt, gibt es Wege, die Verbindung zum Klarnamen zu schlagen. Wie das in Zukunft aussieht, bleibt aber vom Urteil nicht berĂŒhrt.

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Geklagt hatten zwei Facebook-Nutzer. Sie hatten sich mit einem falschen Namen, einem Pseudonym, bei der Plattform angemeldet. Anschließend sperrte facebook  die Konten mit Verweis auf die allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, nach denen sich jeder Nutzer mit seinem richtigen Namen anmelden muss oder mit dem Namen, den er auch im tĂ€glichen Leben verwendet. Vielfach verweigern Faceboook-Aktivisten die Angabe ihres Klarnamens, um einen Shitstorm zu vermeiden oder wegen unter UmstĂ€nden unangenehmen Real-Life-Kontakten am Arbeitsplatz, in der Familie oder im Freundeskreis. Arbeitgeber durchsuchen heutzutage Profile in sozialen Medien, um Bewerber auszuwĂ€hlen oder weitere Informationen zu gewinnen, z.B. zu den Themen sexuelle PrĂ€ferenz oder Sucht-Gewohnheiten.Gewerbetreibende versuchen mit Phantasienamen bei der MeinungsĂ€ußerung auf negative Business-Effekte zu verhindern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab den beiden KlĂ€gern nun Recht. Sie mĂŒssten auch mit Pseudonymen, also Fantasienamen, auftreten können, so Kai Hamdorf, Presserichter des BGH: „Der Bundesgerichtshof hat heute gesagt, dass es den Anbietern nicht zumutbar wĂ€re, den wahren Namen nicht zu kennen im InnenverhĂ€ltnis zu ihren jeweiligen Nutzern“, so Hamdorf. „Sehr wohl ist es ihnen aber zumutbar, im AußenverhĂ€ltnis die Verwendung eines Pseudonyms zu ermöglichen.“

Allerdings gilt das Urteil nur fĂŒr Ă€ltere mit facebook geschlossene VertrĂ€ge. Nachdem es eine diesbezĂŒgliche GesetzesĂ€nderung gegeben hatte, ist die aktuelle BGH-Entscheidung nicht mehr wirklich relevant.

Die im Mai 2018 als EU-Datenschutzgrundverordnung eingefĂŒhrten Neuregelungen stellen die vom BGH gefĂŒhrte Diskussion in ein „historisches“ Licht, denn die Entscheidung, ob die Klarnamenpflicht auch unter dem Dach der neuen Datenschutzverordnung gilt, muss noch geklĂ€rt werden.  In der EU-Datenschutzgrundverordnung ist nichts zu einer Klarnamenpflicht oder zur Verwendung von Pseudonymen geregelt. Demnach kommentiert facebook die BGH-Entscheidung als „auf einer ĂŒberholten Rechtslage „basierend.

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