Die IG Dieselskandal hat Verhandlungen mit einem interessierten Prozesskostenfinanzierer aufgenommen, der unter bestimmten Voraussetzungen bereit ist, Verfahren komplett zu finanzieren. Ob sich das lohnt, kann jeder T6-Besitzer leicht ausrechnen. Wir gehen davon aus, dass es mehrere Berechnungsalternativen geben muss, abhängig vom möglichen Prozessausgang. In beiden Fällen können T6-Besitzer ohne jegliches Risiko klagen.
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1. Klagen ohne Nutzungsentgelt
In diesem Fall erhalten Sie den im Kaufvertrag genannten Preis plus die entgangenen Zinsen zumindest vom Tag der Klageeinreichung an. Dauert das Verfahren ein Jahr, dann erhalten Sie bei einem Kaufpreis von 50.000 Euro zusätzlich rund 2500 Euro für entgangene Verzinsung des Kaufpreises, also insgesamt 52.500 Euro
Ein Prozesskostenfinanzierer, der 25 % dieser Summe beansprucht, würde im Erfolgsfall 13.125 Euro erhalten, Klägern blieben 39.375 Euro übrig.
2. Klagen mit Nutzungsentgelt
Falls das Gericht VW ein Nutzungsentgelt zuspricht, und das oben genannte Auto hat 100.000 Km gelaufen, dann wurde 1/3 des Kaufpreises als bereits abgefahren/genutzt in Abzug gebracht. Vom Erstattungspreis von 52.500 Euro müssten 16.700 Euro abgezogen werden und es blieben 33.340 Euro über. Blieben hier 25 % beim Finanzierer wäre dies ein Abzug von 8333 Euro . Der Auszahlungsbetrag läge bei 25.000 Euro.
Wir können nicht vorhersagen, ob das jeweilige Gericht die Nutzung anrechnet oder nicht. T6-Nutzer, die eine Prozesskostenfinanzierung in Anspruch nehmen wollen müssen überlegen, ob der Einsatz eines Prozesskostenfinanzierers wirtschaftlich Sinn macht. Im beschriebenen Fall sollte also der realistische Wiederverkaufspreis des Autos unter 25.000 Euro liegen.
Die wirtschaftliche Chance einer jeden Klage wäre ein Verfahrenserfolg OHNE Anrechnung der Nutzung und mit einer Verzinsung vom Tag des Kaufes an – dies ist die Strategie unserer Anwälte.