Der Ruf des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) hat in den vergangenen Jahren sehr gelitten. Medienberichten zufolge soll das Unternehmen bei der Vermittlung von Anlageprodukten hohe Provisionen kassiert haben. Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlegerschützer, aus Wiesbaden erklärt, warum dies ein Problem darstellt. In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass Anlageberater, die Provisionen von über 15 % erhalten, ihre Kunden über diesen Umstand aufklären müssen, so der Jurist.
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Der Grund hierfür ist ganz einfach. Je höher die Vertriebsprovisionen ausfallen, desto weniger Geld kann in den lukrativen Aufbau der Anlageprodukte investiert werden. Daher müssen Kapitalanlageberater über die erhaltenen Provisionen aufklären. Dies war in der Vergangenheit bei dem AWD zahlreichen Medienberichten zufolge aber nicht immer der Fall. Als Rechtsfolge des Verschweigens von erhaltenen Provisionen in erheblichem Umfang sieht die Rechtsprechung grundsätzlich Schadenersatzansprüche zugunsten der geschädigten Anleger vor.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden hat deswegen schon viele Prozesse gegen den AWD geführt. Er vertritt geschädigte Anleger, die sich von den Beratern des AWD Fondsanlagen regelrecht haben aufschwatzen lassen. Die Fondsanlagen erwiesen sich dabei oftmals als katastrophales Verlustgeschäft für die Anleger. Rechtsanwalt Cäsar-Preller kann den geschädigten Anlegern helfen, ihr ursprünglich investiertes Kapital im Wege des Schadenersatzes wegen Verletzung der Aufklärungspflicht über Provisionen zurückzuerlangen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller