PROKON: Verbraucherzentrale beantragt einstweilige Verfügung

Teilen Sie dies über:

PROKON Genussrechte: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach übereinstimmenden Medienberichten beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen PROKON beantragt. Damit solle erreicht werden, dass das Unternehmen nicht weiter unangemessenen Druck auf die Anleger ausüben könne.

Die Verbraucherschützer kritsieren das Schreiben an die PROKON-Anleger, in dem sie erklären sollen, ob sie ihre Genussrechte halten werden oder nicht. Bei einer Kündigung werde eine Insolvenz bewusst in Kauf genommen, heißt es u.a. in dem Schreiben. Mit solchen Formulierungen würden die Anleger massiv unter Druck gesetzt und mit Ängsten gespielt, kritisieren u.a. die Verbraucherschützer. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Privacy Overview

This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.