PROKON-Strom & PROKON-Krise

Rund 60.000 Kunden, die in Deutschland Strom über die Firma PROKON beziehen, müssen sich über die aktuellen Hiobsbotschaften rund um die angedrohte Insolvenz keine Sorgen machen. Anders als z.B. Flexstrom vor einigen Monaten, kann das Unternehmen keine hohen Vorauszahlungen mit sich in die Krise reißen. PROKON hat von seinen Stromkunden immer nur einen Monat Vorauszahlung verlangt. Höher kann der Schaden also im allerextremsten Fall nicht werden, zumal man mit der Vorausleistung ja schon den aktuell genutzten Strom finanziert.

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Hier eine aktuelle Stellungnahme von der Prokon-Homepage:

Kundeninformation PROKON Strom
14.01.2014, 17.20 Uhr

seit Anfang des Jahres gehen vermehrt Anfragen unserer Stromkunden ein, die sich aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung über die wirtschaftliche Situation der PROKON Unternehmensgruppe sorgen. Eventuell haben auch Sie dazu Fragen, die Sie gerne beantwortet haben möchten. Um Ihnen die Sicherheit zu geben, dass weder Ihre Stromversorgung noch Ihre monatlichen Abschlagszahlungen gefährdet sind, möchten wir Sie kurz und kompakt informieren:

Bei PROKON Strom gibt es keine Vorauskasse. Mit Ihrer monatlichen Abschlagszahlung bezahlen Sie nur den Strom, den Sie auch in diesem Monat beziehen. Es werden keine Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Ihre Stromversorgung ist gesichert. Wir haben mit Weitblick geplant und den Strombedarf unserer Kunden bereits langfristig beschafft. Sie müssen nicht befürchten, plötzlich keinen Strom mehr zu bekommen, denn im Notfall greift immer die gesetzlich garantierte Grundversorgung, d.h. selbst bei einem Ausfall von PROKON Strom würden Sie vom örtlichen Grundversorger mit Strom versorgt werden.
Bei PROKON Strom gibt es keine lange Vertragsbindung. Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Für eine Kündigung besteht jedoch keine Veranlassung, denn wie bereits beschrieben, tragen Sie kein Kostenrisiko und auch Ihre Stromversorgung ist gesetzlich gesichert.
Mit PROKON Strom verfolgen wir das Ziel, unsere Aktivitäten als einer der 40 größten Windparkbetreiber weltweit sinnvoll zu ergänzen. Wir bieten Strom zu fairen Konditionen an. Über 55.000 Haushalte beziehen bereits PROKON Strom. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns langfristig die Treue halten.

Wir hoffen, Sie umfassend informiert zu haben. Falls für Sie dennoch Fragen offen bleiben sollten, können Sie sich gerne an unseren PROKON Strom Kundenservice unter Telefon (0 48 21) 68 55 – 222 oder E-Mail strom@prokon.net wenden.

Mit freundlichen Grüßen aus Itzehoe
Ihr PROKON Team

1 comments
  1. Mit Ihrer monatlichen Abschlagszahlung bezahlen Sie nur den Strom, den Sie auch in diesem Monat beziehen – DAS IST FALSCH!!!

    Ich habe zum 30.04. eine Jahresabrechnung erhalten, nachdem mich PROKON bei meinem Netzbetreiber zum 30.04.2014 abgemeldet hat. Die Abschlagszahlungen seit dem März 2013 sind höher, als tatsächlich für den verbrauchten Strom zu begleichen wären. Nun hat PROKON den Rechnungsbetrag aufgeteilt, anteilig in den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung und nach der Insolvenzeröffnung. Der Anteil, welcher auf den Zeitraum nach der Insolvenzeröffnung fällt, wird als Guthaben verrechnet (23.01. bis 30.04.2014), das anteilige Guthaben der 9 Monate davor (März 2013 bis 22.01.2014) wird nicht ausgezahlt?!!! Kann das sein, für 9 Monate vor dem Antrag wird das Guthaben einbehalten, da hat PROKON doch gerade einmal begonnen in den Strommarkt einzusteigen! Kann mir jemand dies erklären? Vielen Dank

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