PROKON hat Insolvenzantrag gestellt. Das teilte das Unternehmen am 22. Januar mit. Die Insolvenz deutete sich seit längerem an. In einem Rundschreiben vom 10. Januar hatte Prokon an die rund 75.000 Anleger appelliert, ihre Genussrechte nicht zu kündigen, da sonst die Insolvenz drohe. Vergeblich.
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95 Prozent des Genussrechtekapitals hätten bis zum Oktober im Unternehmen bleiben müssen, um die Insolvenz abzuwenden, hatte Prokon mitgeteilt. Dieses Ziel wurde allerdings deutlich verfehlt. Nun droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Auch wenn PROKON weiter mitteilte, zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter um den Fortbestand des Unternehmen zu kämpfen. Welchen Preis die Anleger dafür zahlen müssten, bleibt allerdings unklar.
Die Forderungen der Anleger werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt. Allerdings können sie möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung oder Prospektfehlern geltend machen.