Gegen den Prokon-Gründer Carsten Rodbertus wird wegen Insolvenzverschleppung ermittelt. Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Lübeck nach einem Anfangsverdacht offizielle Ermittlungen aufgenommen. Zudem werde auch noch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt. Nachdem die Prokon Regenerative Energien GmbH Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet hat, sind den Berichten zu Folge bereits mehrere Strafanzeigen gegen den ehemaligen Prokon-Chef gestellt worden.
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„Obwohl Rodbertus das Unternehmen in die Insolvenz geführt hat und nun auch noch die Staatsanwaltschaft ermittelt, hat er zuletzt immer wieder versucht, bei Prokon wieder das Ruder zu übernehmen. Unter mangelndem Selbstbewusstsein leidet er offenbar nicht“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Den Schaden haben allerdings die Genussrechte-Inhaber. Rund 75.000 Anleger fürchten seit der Unternehmenspleite um ihr Geld. Insgesamt soll es um Genussrechte-Kapital von rund 1,4 Milliarden Euro gehen.
Am 22. Juli steht nun die wichtige Gläubigerversammlung an, bei der die Weichen für die Zukunft des Unternehmens gestellt werden. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters soll Prokon fortgeführt und nicht zerschlagen werden. Allerdings entscheidet die Gläubigerversammlung zunächst, ob überhaupt ein Insolvenzplan aufgestellt werden soll. Der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, dass den Genussrechte-Inhabern verschiedene Möglichkeiten angeboten werden. Die Genussrechte können in Eigenkapital umgewandelt werden und verbleiben im Unternehmen. Alternativ werden die Genussrechte in handelbare Anleihen umgewandelt, was die Möglichkeit zum Ausstieg bietet und aus den Verkaufserlösen von Unternehmensanteilen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, gibt es Barauszahlungen. Das Geld kann auch als Eigenkapital im Unternehmen verbleiben.
„Welche Konsequenzen die einzelnen Punkte mit sich bringen ist für den Laien kaum überschaubar. Werden die Genussrechte in Eigenkapital umgewandelt und die Genussrechte-Inhaber dadurch zu Gesellschaftern ändert das vieles. Über diese Auswirkungen sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen und anwaltlichen Rat suchen“, so Cäsar-Preller.
Wie die Gläubigerversammlung auch entscheiden wird – die Anleger müssen mit Verlusten rechnen. „Daher ist es ratsam, auch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Es bleibt auch noch abzuwarten, welchen Verlauf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben. Auch dadurch können noch weitere rechtliche Möglichkeiten entstehen“, sagt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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