Prokon: Insolvenzverfahren eröffnet – Forderungsanmeldung bis zum 15.09.2014

Das Amtsgericht Itzehoe hat am 01.05.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Dietmar Penzlin, Partner der Kanzlei Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin, bestellt worden.

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Zahlungsunfähigkeit liegt vor, da PROKON fällige Verbindlichkeiten in Höhe von rd. EUR 391 Mio. hat, denen lediglich rd. EUR 19 Mio. an liquiden Mitteln gegenüberstehen.

Das Insolvenzgericht hat außerdem festgestellt, dass PROKON überschuldet ist. Nach den bisherigen Ermittlungen beläuft sich das Vermögen von PROKON auf rd. EUR 1,052 Mrd. Diesem stehen Verbindlichkeiten von rd. EUR 1,526 Mrd. gegenüber. Daraus ergibt sich eine Überschuldung von rd. EUR 474 Mio. Bei der Überschuldungsprüfung hat das Gericht auch die Forderungen aus Genussrechten berücksichtigt.

Den Nachrang in den Genussrechtsbedingungen hat das Gericht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Das Gericht betrachtet die gekündigten Genussrechte als Forderungen im Sinne der Insolvenzordnung und stützt sich dabei auf mehrere Gutachten.

Die Forderungen der Anleger sowie weiterer Gläubiger (z.B. Banken) sollen im Insolvenzverfahren damit gleichrangig behandelt werden, obgleich die Bedingungen für die Genussrechte das anders vorgesehen haben.

Alle Gläubiger des Unternehmens müssen nun ihre Forderungen bis zum 15. September 2014 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Voraussichtlich bis Mitte Juli 2014 erhalten Gläubiger vom Insolvenzverwalter individuelle Formulare zur Anmeldung ihrer Forderungen. Angemeldete Forderungen werden am 15. Januar 2015 in einem schriftlichen Prüfungstermin geprüft.

Nach vorläufiger Einschätzung des Insolvenzverwalters sei mit einer Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent zu rechnen.

Eine Gläubigerversammlung, in der über den Fortgang des Verfahrens entschieden wird, ist für den 22. Juli 2014 angesetzt, in der über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden wird und darüber, ob der Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt wird.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/prokon

 

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