Prokon: Gläubigerversammlung gibt grünes Licht für Insolvenzplan

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Aus der erwartungsgemäß turbulenten Prokon-Gläubigerversammlung ging Insolvenzverwalter Penzlin als Sieger hervor. Er wurde im Amt bestätigt und soll nun einen Insolvenzplan zur Rettung des Unternehmens erstellen.

Eine der größten Gläubigerversammlungen in der Geschichte der Bundesrepublik begann mit einem Paukenschlag. Rund 15.000 Stimmen, für die Prokon-Gründer Carsten Rodbertus und seine Mittelsmänner Vollmachten eingesammelt hatten, wurden für ungültig erklärt. „Das Ergebnis wäre aber auch mit diesen Stimmen wohl kaum anders ausgefallen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So erteilte die Gläubigerversammlung nun mit klarer Mehrheit dem Insolvenzverwalter den Auftrag einen Insolvenzplan zur Rettung des Unternehmens zu erstellen.

Zum erwarteten Schlagabtausch zwischen Penzlin und Rodbertus war es in den Hamburger Messehallen natürlich auch gekommen. Beide sparten nicht mit gegenseitigen Vorwürfen. Doch der überwiegende Teil der Anleger schenkte dem Insolvenzverwalter das Vertrauen.

Damit ist eine entscheidende Frage zur Zukunft Prokons geklärt. Doch für die Anleger geht es jetzt weiter. „Bis zum 15. September müssen sie nun ihre Forderungen einreichen. Über den Insolvenzplan wird dann wohl erst im kommenden Jahr abgestimmt. Mit Verlusten müssen die Anleger dabei rechnen. Auch wenn ein Totalverlust wohl vom Tisch ist“, so Cäsar-Preller.

Weitere wichtige Entscheidungen werden noch auf die Anleger zukommen, z.B. die Frage ob sie ihre Genussrechte in Unternehmensanteile umwandeln wollen. „Die Tragweite der Entscheidungen ist für den Laien kaum abschätzbar. Daher ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen“, empfiehlt Cäsar-Preller. Auch das Thema Schadensersatz ist für den erfahrenen Juristen noch nicht erledigt: „Ansprüche können sich zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern ergeben. Aber auch die Ermittlungen gegen Rodbertus können neue Perspektiven eröffnen, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten.“

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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