PROKON Genussrechte

Mal wieder eine Postwurfsendung der Finanzdienstleisters PROKON: Diesmal werden PROKON-Genussrechte für Geldanlagen ab 100 Euro für eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten angeboten mit einer Grundverzinsung von 6 Prozent pro Jahr Grundverzinsung.

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Geworben wird damit, dass über 70.000 Anleger in den vergangenen 10 Jahren Grundverzinsung und eine 2 prozentige Überschussbeteiligung sicher erhalten hätten.

Waren Genussscheine frühe beliebtes Anlageprojekt für wohlhabende Investoren, so ist das 100 Euro-Angebot heute gerade auf Kleinanleger zugeschnitten. Hier sehen Anlegerschutz-Experten ein großes Risko. Mit genussrechten investieren Anleger nicht in ein Anlageprodukt oder z.B. in einen Windpark, sondern erlangen nur ein Beteiligungsrecht, z.B. am Gewinn eines Unternehmens.

Ein Anwalt: „Hier werden absolute Laien dazu aufgefordert, Geld in etwas zu investieren, was sie letzten Endes gar nicht verstehen! Wir sehen das Risiko, dass es bei den 100 Euro nicht bleibt, sondern auch die ein oder andere Altersvorsorge für eine nicht wirklich sichere Kapitalanlage versilbert wird!“ Und weiter: „Genussrechte sind Anlagen für Experten, die sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Anlage beschäftigen und das Risiko einschätzen können. Die PROKON Genussrechte sind im aktuellen Angebot darauf zurecht geschnitten, unerfahrene Kleinanleger einzufangen!“

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte im vergangenen Jahr gegen eine ähnliche Werbeaktion von PROKON geklagt und Recht bekommen.

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Aktuell gibt es auch schon Kritik an der neuen Welle: So vermisst die Zeitschrift „Finanztest“ den Schutz der Anlagen im Falle einer Insolvenz des finanzierten Unternehmens.

Nach Angaben von „Finanztest“ hat Prokon mehr als eine Milliarde Euro von 68.000 Privatanlegern eingesammelt. Das ist wohl mehr als jeder andere bankenunabhängige Anbieter in Deutschland. Nun habe das Unternehmen das Ziel für die kommenden Jahre auf eine Summe von zehn Milliarden Euro nach oben geschraubt.

„Finanztest“ kritisiert, dass der Verkaufsprospekt kein einziges konkretes Anlageziel nennt. Auch vermisst man eine Kapitalflussrechnung, die zeigen würde, ob die Einnahmen des laufenden Geschäftes für die Abflüsse ausreichen. Ist das nicht der Fall, braucht ein Unternehmen immer wieder frisches Geld von Banken und Anlegern – auf lange Sicht kein gutes Zeichen. Da werden Erinnerungen an in letzter Zeit gescheiterte Schneeballsysteme wach.

Allgemein unterliegen Genussrechte keiner staatlichen Kontrolle. Geht die Anlage insolvent, dann werden Anleger erst in der so genannten zweiten Reihe bedient. Vorrangige Gläubiger bekommen zuerst Geld.

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