Der deutsche Zoll ist ein mĂ€chtiges, viele sagen ĂŒbermĂ€chtiges Staatsorgan. Markenrechtsinhaber können sich an ihn wenden, in ihrem Kampf gegen Produktpiraterie. Fakt ist: Wenn sich der deutsche Zoll nach einer Beschlagnahme meldet, sind Anklagen im Rahmen von Strafverfahren und Zivilverfahren wahrscheinlich. Betroffenen wird dringend geraten, Meldungen des Zolls ernst zu nehmen, Informationspflichten nachzukommen, Fristen einzuhalten und vor allem zeitnah einen Anwalt einzuschalten.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Aber fĂŒr was interessiert sich der Zoll eigentlich? Beim Zoll landen alle Arten von ProduktfĂ€lschungen, egal ob FĂ€lschungen von Markenuhren, FĂ€lschungen von Markensonnenbrillen, gefĂ€lschte Parfums oder nachgemachte Kleidung und zwar immer dann, wenn solche Dinge bei der Grenzkontrolle auffallen. Dies muss nicht direkt an der LĂ€ndergrenze geschehen sondern kann auch in einem der zahlreichen regionalen ZollĂ€mtern des Zolls erfolgen, wo Lieferungen aus dem Ausland natĂŒrlich regelmĂ€Ăig ĂŒberprĂŒft werden.
Produktpiraterie: Zoll darf Verdachtsware konfiszieren
Dies kann mit ganzen Containerladungen passieren, aber auch mit einzelnen ebay-Bestellungen von Privatpersonen. Wer z.B. 10 billige Ipods aus China bestellt, der muss bei einer Zoll-ĂberprĂŒfung damit rechnen, entweder auf nachzuzahlende Umsatz und Umsatzeinfuhrsteuern hingewiesen zu werden oder auf die Tatsache, dass die Ware wegen des Verdachts der Produktpiraterie konfisziert wird.
Wann beschlagnahmt der Zoll?
Markenrechtsinhaber haben die Möglichkeit, beim Zoll einen Antrag auf TĂ€tigwerden zu stellen. Der Zoll wird dabei ermĂ€chtigt, Verfahren zur Feststellung einzuleiten, ob ein Recht geistigen Eigentums verletzt ist oder nicht. Der Zoll prĂŒft also auf Antrag eingefĂŒhrte Waren hinsichtlich möglicher Markenrechtsverletzungen.
FĂŒr Markenrechtsinhaber bietet sich hier eine interessante Möglichkeit, gefĂ€lschte oder parallelimportierte Ware unmittelbar an der Grenze abzugreifen und den Vertrieb von vornherein zu verhindern. Auf diesem Weg ist es zudem komfortabel möglich, eigene AnsprĂŒche zu prĂŒfen und ggf. durchzusetzen. Die Zusammenstellung der Beweismittel hat der Zoll dann bereits ĂŒbernommen.
RechtsanwĂ€ltin Birgit Rosenbaum ist FachanwĂ€ltin fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz und als Partnerin bei LHR â Marken, Medien, Reputation â fĂŒr das Thema Markenrecht verantwortlich: âBei der Einfuhr von MarkenfĂ€lschungen aus dem Ausland versteht der Zoll keinen SpaĂ, da nicht nur zivilrechtliche Gesetze verletzt werden sondern auch ein strafbares Verhalten vorliegt.â
Markenrechtsinhaber sind hĂ€ufig mit der Verteidigung ihrer Rechte ĂŒberfordert. Nicht nur die Zusammenarbeit mit dem Zoll sondern auch die notwendigen Nacharbeiten wollen zeitnah erledigt werden.  Dazu RechtsanwĂ€ltin Rosenbaum: âMit kompetenter Beratung können taktisch und wirtschaftlich sinnvolle Handlungsstrategien erarbeitet werden.â